Mi., 02.03.2022 , 16:33 Uhr

Oberfranken / Bayern

Bayern: Flüchtlinge aus der Ukraine werden unterstützt und Corona-Regelungen gelockert

Neue Corona-Lockerungen treten ab Freitag (04. März) in Kraft

Das bayerische Kabinett verkündete am Mittwoch (02. März) weitere Lockerungen der Corona-Regelungen für den Freistaat an und wird die Ukraine in der aktuellen Kriegssituation sowie deren Bürgerinnen und Bürgern unterstützen. Die Entwicklungen in der Ukraine wirken sich bereits jetzt auf Bayern aus, heißt es aus dem Staatsministerium. Daher beschließt der Freistaat ein Maßnahmenpaket mit dem Dreiklang Humanität, Wirtschaft und Sicherheit.

 

Bayern nimmt Verletzte aus der Ukraine auf

Der Freistaat Bayern wird im Rahmen humanitärer Hilfe Verletzte oder Verwundete aus der Ukraine aufnehmen und für die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten in bayerischen Kliniken Sorge tragen. Zudem unterstützt Bayern die ukrainischen Nachbarländer wie die Moldau und Slowakei mit der Lieferung von Corona-Schutzausrüstung. Weitere angeforderte Hilfsgüter wie  medizinische Artikel, Decken und Matratzen aus dem Bestand des Bayerischen Pandemielagers im Wert von insgesamt 500.000 Euro werden zur Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge ebenso zur Verfügung gestellt.

 

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird mit Erstanlaufstelle beauftragt

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird beauftragt eine zentrale Erstanlaufstelle (Hilfetelefon) für Verwandte und Freunde von Ukrainern in Bayern sowie für Engagierte bei der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern einzurichten. Zudem:

Außerdem wird das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zur Unterstützung von Eltern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Materialien für eine altersgerechte Begleitung der Kriegsgeschehnisse in der Ukraine zur Verfügung stellen.

 

Bayern bereitet sich auf die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge vor

Zunächst werden die Kapazitäten in den bestehenden Asylunterkünften und Übergangswohnheimen bereitgestellt. In einem weiteren Schritt sind zusätzliche Plätze in der Anschlussunterbringung wie auch bei den Übergangswohnheimen zu schaffen. Ergänzend hierzu kann in akuten Notsituationen bei hohem Fluchtgeschehen auf Sporthallen, leerstehende Gebäude und Traglufthallen zurückgegriffen werden, so das bayerische Staatsministerium. Geflüchtete Kinder und Jugendliche können in die bewährten Angebote für die schulische Integration aufgenommen werden.

 

Bayern setzt die Zusammenarbeit mit russischer Seite aus

Zur Unterstützung ukrainischer Studierender und Forschender in Bayern weist das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst den bayerischen Hochschulen insgesamt 500.000 Euro zu. Die Hochschulen werden zugleich aufgefordert, sämtliche bestehenden Kooperationen mit russischen Einrichtungen auszusetzen und erforderlichenfalls ganz einzustellen, insbesondere im Bereich Spitzentechnologien. Bayern selbst setzt die Zusammenarbeit mit der russischen Seite, unter anderem mit der Stadt Moskau, gegenwärtig aus.

 

Für Gastronomie gilt künftig 3G – Schankwirtschaften dürfen wieder öffnen

Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um. Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird ab dem kommenden Freitag (04. März) in folgenden Punkten angepasst: Für Angebote der Gastronomie und des Beherbergungswesens gilt statt 2G künftig die 3G-Regel. Reine Schankwirtschaften dürfen unter den für die Gastronomie geltenden Bedingungen wieder öffnen.

 

Clubs dürfen wieder aufmachen – Keine Maskenpflicht

Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen dürfen künftig unter den Bedingungen von 2G plus wieder öffnen. Heißt, für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test. In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht. Zudem wird auch in den Schulen die Maskenpflicht während des Sportunterrichts entfallen.

 

Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen werden gelockert

Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 Prozent der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

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