Wie die Bayerische Staatskanzlei am Montagmittag (13. Januar) mitteilte, stimmte der Ministerrat dem von den Bundesländern gemeinsam beschlossenen Staatsvertrag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu. Dieser umfasst Änderungen an den bestehenden Staatsverträgen zu Medien, ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie zur Rundfunkfinanzierung.
Ziel der Reform
Das Ziel der Reform soll sein, den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, digitaler und zugleich effizienter zu gestalten. Bayern selbst, so die Aussage aus dem Ministerrat, trieb die Reform von Anfang an maßgeblich voran, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Reduzierung von Sparten- und Hörfunkkanälen gefordert
Der Reformstaatsvertrag enthält umfassende Änderungen, darunter die Umsetzung bayerischer Forderungen wie die „Reduktion von Sparten- und Hörfunkkanälen“. Zudem wird die Konkurrenz zu privaten Verlagen bei presseähnlichen Angeboten durch klare Regelungen begrenzt. Die Öffentlich-rechtlichen Sender dürfen mit ihren Textangeboten keine Wettbewerbsnachteile für private Verlage schaffen – so die neu aufgestellten Vorgaben.
Deckelung beim Erwerb von Sportrechten
Weitere Neuerungen umfassen die Deckelung der Ausgaben für den Erwerb teurer Sportrechte, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten sowie eine Überprüfung der außertariflichen Gehälter. Mit der Einführung eines neuen Medienrats, der von externen Sachverständigen besetzt wird, soll zudem die Qualität der Angebote besser evaluiert werden.
Kooperation mit privaten Rundfunkanbietern
Die Reform sieht weiterhin vor, dass die Öffentlich-rechtlichen Sender künftig verpflichtet werden, mit besonders meinungs- und vielfaltsrelevanten privaten Rundfunkanbietern zu kooperieren, um ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Neue Regelungen wie das sogenannte „Embedding“, also die Verlinkung öffentlich-rechtlicher Inhalte auf privaten Plattformen, sollen die Anforderungen der modernen, digital konvergenten Medienlandschaft berücksichtigen.
Vertrag wird dem Landtag jetzt vorgelegt
Der Reformstaatsvertrag wird nun dem Bayerischen Landtag vorgelegt. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist für den 12. März 2025 geplant, anschließend erfolgt die Ratifizierung durch die Landesparlamente. Das Inkrafttreten ist für den 1. Dezember 2025 vorgesehen.
Anpassung des Rundfunkbeitrags außen vor
Wie die Staatskanzlei abschließend mitteilte, ist die Anpassung des Rundfunkbeitrags sowie Überlegungen der Länder zu einem neuen Finanzierungsmodell nicht Teil des Reformstaatsvertrags!