In Folge eines Verkehrsunfalls in Bayreuth kam es am Wochenende zu einem körperlichen Angriff auf Polizeibeamte und einen Mitarbeiter des örtlichen Klinikums. Der 29-Jährige muss nun mit schweren Konsequenzen für sein Verhalten rechnen.
Unfallflucht am Volksfestplatz in Bayreuth
Wie die Polizei berichtet, wurde am Samstag gegen 12:00 Uhr zunächst eine Unfallflucht im Bereich des Volksfestplatzes in Bayreuth gemeldet. Demnach war ein Lieferfahrzeug eines Onlinehändlers dort frontal gegen einen Metallpfosten gefahren. Der Fahrer hätte daraufhin den Schaden begutachtet und die Unfallstelle dann wieder ohne die Ergreifung weiterer Maßnahmen verlassen. Beamte der Bayreuther Polizei konnten das Unfallfahrzeug bald darauf im Auslieferungszentrum des Onlinehändlers ausfindig machen.
Positiver Drogentest bei Lieferfahrer
Wie dort mitgeteilt wurde, hatte der Fahrer, ein 29-jähriger Mann aus dem Jemen, seine Liefertätigkeit zu diesem Zeitpunkt bereits in einem anderen Fahrzeug fortgesetzt. Der Mann konnte schließlich in der Innenstadt festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden, bei der die Beamten Anzeichen für einen Missbrauch von Betäubungsmitteln feststellten. Ein freiwilliger Drogentest bestätigte diesen Verdacht, sodass der Mann für eine Blutentnahme im Klinikum Bayreuth gebracht wurde.
29-Jähriger attackiert Polizisten
Dort angekommen, geriet die Situation dann außer Kontrolle. In einem Untersuchungszimmer des Klinikums unternahm der Lieferfahrer zunächst einen Versuch, sich selbst zu verletzen und ging dann plötzlich auf die eingesetzten Beamten los. Die Polizisten mussten den Mann zu Boden bringen und fixieren. Hierbei leistete der 29-Jährige weiterhin massiven Widerstand und verletzte nicht nur einen eingesetzten Polizeibeamten, sondern auch noch einen Krankenpfleger mittels Tritten, wobei beide Prellungen und leichte Schürfwunden erlitten.
Umfangreiches Strafverfahren gegen Unfallfahrer
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.