Di, 19.01.2021 , 10:42 Uhr

Cannabis-Waren für 740.000 Euro verkauft: Darknet-Drogenshopbetreiber angeklagt

Bamberger Zentralstelle Cybercrime Bayern bringt „Lenas Bioladen“ vor Gericht

Nach intensiven Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberfranken (KPI/Z) hat die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern Anklage zum Landgericht Memmingen gegen die drei mutmaßlichen Betreiber des Darknet-Drogenshops „Lenas Bioladen“ erhoben.

Drogenshop wohl von zwei Männern und einer Frau betrieben

Zwei Männer aus Baden-Württemberg im Alter von 42 und 32 Jahren waren bereits am 21.07.2020 festgenommen worden und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Mitangeklagt wurde nun die 34-jährige Ehefrau eines der beiden Männer, die ebenfalls wesentliche Tatbeiträge, insbesondere auch die Aufgabe einzelner Drogensendungen zur Post, übernommen haben soll.

Über 51 kg Cannabis-Produkte verkauft

Dem Trio wird vorgeworfen, zwischen September 2017 und März 2020 unter anderem unter dem Verkäufernamen „Lenas Bioladen“ in 8.723 Einzelverkäufen mehr als 51 kg Cannabis-Produkte über das Darknet verkauft und dabei über 740.000 Euro eingenommen zu haben. Über diesen Shop, den die Angeschuldigten auf drei Darknet-Handelsplattformen betrieben haben sollen, konnten Käufer aus ganz Deutschland sowie dem benachbarten Ausland Cannabisprodukte bestellen, die ihnen dann auf dem Postweg zugestellt wurden. Pro Werktag sollen zwischen 16 und 48 Sendungen mit Marihuana oder Marihuanaprodukten arbeitsteilig von den Angeschuldigten auf den Weg gebracht worden sein.

Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern legt den Beschuldigten in der Anklageschrift, die sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht äußern, bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Nachdem ein Versand der Betäubungsmittel in erheblichem Umfang auch über einen Briefkasten in Neu-Ulm erfolgte, müssen sich die Angeschuldigten vor dem Landgericht Memmingen verantworten.

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