Nach einer dramatischen Verfolgungsjagd über die A9 und durch das Bayreuther Stadtgebiet am 23. Juni 2024 (TVO hat berichtet) hat die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am Dienstag (2. Juni) das Urteil gegen den Angeklagten Adrian H. gesprochen. Der junge Mann wurde wegen einer Vielzahl schwerwiegender Delikte – darunter versuchter Mord in 17 tateinheitlichen Fällen – zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Todesopfer auf der Flucht billigend in Kauf genommen
Die Kammer sah es als zweifelsfrei erwiesen an, dass der Angeklagte auf seiner rücksichtslosen Flucht vor der Polizei den Tod mehrerer Menschen billigend in Kauf genommen hatte. Auf der A9 war er unter anderem mit hoher Geschwindigkeit durch eine Rettungsgasse gerast, wobei sich dort befindliche Rettungskräfte nur durch einen beherzten Sprung zur Seite vor dem herannahenden Wagen retten konnten. Die Amokfahrt endete schließlich in Bayreuth, als der Angeklagte an einer bereits gesperrten Kreuzung ungebremst in ein Polizeifahrzeug krachte. Bei dieser Kollision wurden sowohl der Fluchtfahrer selbst als auch ein Polizeibeamter schwer verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts war es reinem Glück zu verdanken, dass die Raser-Fahrt keine Todesopfer forderte.
Umfassender Schuldspruch und lange Führerscheinsperre
Das juristische Sündenregister, wegen dem die Jugendkammer den Angeklagten verurteilte, ist lang. Neben dem 17-fachen versuchten Mord umfasst der Schuldspruch gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit versuchter Todesfolge in 17 Fällen sowie die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis. In Tatmehrheit dazu kam ein weiteres verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Kombination mit vorsätzlichem Fahren trotz eines bestehenden Fahrverbots. Das Urteil gegen H. ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.