Sichtungen von Füchsen in Wohngebieten sind keine Seltenheit. Auf der Suche nach Nahrung dringen sie in besiedelte Orte vor. Dieses Verhalten ist nicht ungewöhnlich, wie es am heutigen Freitag (30. Januar) in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Coburg heißt. Für den Menschen besteht dadurch keine Gefahr.
Erlegen von Wild nicht erlaubt
Die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Coburg weist daraufhin, dass in Wohngebieten weder Jäger noch Privatpersonen Wild erlegen dürfen. Auch das Schießen von Füchsen ist dort rechtlich nicht zulässig.
Fressquellen im Garten vermeiden
Um das Anlocken von Füchsen zu vermeiden, sollten keine offenen Futterquellen bereitstehen. Mülltonnen sollten daher sicher verschlossen und mögliche Fressquellen im Garten – wie etwa Futterreste oder offen zugängliche Kompoststellen – vermieden werden.
Hilfe suchen
Sollte es dennoch zu Problemen oder besonderen Beobachtungen kommen, empfiehlt die Untere Jagdbehörde in Coburg, Ruhe zu bewahren und sich an den zuständigen Jagdpächter oder die Untere Jagdbehörde zu wenden.