Das bayerische Kabinett tagte am Mittwochvormittag (03. November) im Zuge der Corona-Pandemie in Bayern. Vor dem Hintergrund steigender Corona-Zahlen bleibt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Verordnung wird allerdings mit Wirkung vom Samstag (06. November) in folgenden Punkten angepasst...
Maskenpflicht kehrt zurück
Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Regionale Hotspot-Regelung wird eingeführt
In Landkreisen, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald einer der Werte drei Tage lang unter den genannten Grenzen liegt.
Krankenhausampel wird erweitert
Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine sogenannte "Intensivbetten-Komponente" erweitert Danach gilt:
Gelbe Stufe:
Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder - NEU - landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
Rote Stufe:
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Gesundheitsministeriums der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
Staatsregierung erhöht Quarantäne-Dauer für enge Kontaktpersonen
Da es Fälle gibt, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf fünf Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wird, hat das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Dauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens sieben Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantäne-Dauer grundsätzlich zehn Tage betragen.
Verstärkte Kontrollen
Söder kündigte auf der Pressekonferenz am Mittwochmittag an, dass zukünftig Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt werden und Verstöße (bei 2G / 3G / 3G+) konsequent geahndet werden.