Sa., 10.09.2022 , 13:19 Uhr

Oberfranken / Bayern

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Bayern geht seinen eigenen Weg

Ab 1. Oktober kein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten

Bayern geht in der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 1. Oktober einen eigenen Weg und weicht damit von der Bundesregierung in Berlin ab. Der eigene Weg soll im Freistaat für Entlastungen sorgen, ist man sich im Gesundheitsministerium in München sicher.

Nur neu Beschäftigte müssen ab 01. Oktober einen Nachweis vorlegen

Wie das Ministerium in München am Samstag (10. September) mitteilte, wird von den aktuell Beschäftigten in den Einrichtungen kein neuerlicher Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Immunschutzes verlangt. Nur neue Beschäftigte müssen ab dem 1. Oktober den Leitungen der jeweiligen Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt. Dies sind entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis. Gesundheitsminister Holetschek erläuterte dazu:

 

Schon mehrmals habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, die am 31. Dezember sowieso ausläuft. Doch die Berliner Ampel bleibt stur – obwohl die Beschäftigten ab dem 1. Oktober noch mehr belastet werden. Dann verschärfen sich die Regeln, wann man als vollständig geimpft gilt. Das bedeutet großen Aufwand sowohl für die Betroffenen als auch für die Einrichtungen und Unternehmen sowie für die Gesundheitsämter, die allesamt auch so schon genug zu tun haben.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

Keine Änderungen, wer seine Arbeit vor dem 01. Oktober aufgenommen hat

Der Minister betonte, dass der Freistaat die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen kann. Aus Sicht des Ministeriums sollen die verschärften Anforderungen aber nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt. Holetschek unterstrich:

 

Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden – das ist eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

Keine „aberwitzige Bürokratie“

Ziel des Gesundheitsministeriums soll es nach eigener Aussage sein, die bereits belasteten Einrichtungen, Gesundheitsämter und Beschäftigten, die in den Einrichtungen arbeiten, nicht mit „aberwitziger Bürokratie zu lähmen“, so Holetschek.

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