In Forchheim müssen säumige Bürger oder Unternehmen zukünftig damit rechnen, dass ihr geliebtes Auto gepfändet wird. Mit dieser Maßnahme will die Stadt die Zahlungsmoral in der Bevölkerung deutlich verbessern.
Wer Abgaben nicht bezahlt, dem droht die Pkw-Pfändung
Wer öffentlich-rechtliche Abgaben nicht begleicht, dem kann künftig der fahrbare Untersatz gepfändet werden. Darüber informierte am Dienstag (29. September) die Stadtverwaltung Forchheim. Den Fokus legt die Stadt auf Schulden in den Bereichen Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Verwaltungsgebühren sowie Verwarnungs- und Bußgelder.
Wer Forderungen nicht begleicht, dem droht der Ventilwächer
Mit der Maßnahme will die Verwaltung die Zahlungspflichtigen in der Verantwortung nehmen, die beharrlich und fortlaufend oder mit größeren Beträgen im Rückstand sind. Im Durchschnitt verschickt die Stadt 350 Mahnungen an säumige Schuldner. Wer auf mehrmalige Aufforderung zur Zahlung seiner offenen Forderungen nicht reagiert, dem droht künftig die Autopfändung. Dies wird durch den Ventilwächter (siehe Bild) übernommen.
Ventilwächter übernimmt die Pfändung und lässt Luft aus dem Reifen
Der sogenannte Ventilwächter ist eine pneumatische Wegfahrsperre, die auf die Reifenventile gesetzt wird und so der Sicherstellung des gepfändeten Fahrzeugs dient. Wird das Auto trotzdem bewegt, aktiviert sich der Ventilwächter und lässt die Luft aus dem Reifen. Je nach Geschwindigkeit ist der Reifen nach 200 bis maximal 500 Metern ohne Luft. Damit der „Platten“ den Fahrer nicht unvorbereitet trifft, werden selbstklebende gelbe Warnzettel am Fahrzeug angebracht, die auf die Pfändung hinweisen. Außerdem wird der Schuldner persönlich oder per Post über die Pfändung informiert. Werden die Rückstände nicht innerhalb von drei Tagen bezahlt, wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt und später versteigert. Die Stadt weist darauf hin, dass die mutwillige Entfernung des Ventilwächters eine Straftat ist.