Fr., 26.04.2024 , 14:25 Uhr

Stadt Bayreuth

Fußgängerzone in Bayreuth: Stadt bittet um mehr Rücksichtnahme

Für zugelassenen Lieferverkehr und Radfahrer gilt Schrittgeschwindigkeit

„SCHRITT FAHREN“ – Dieser Hinweis prangt jetzt an verschiedenen Stellen der Bayreuther Innenstadt. Damit will die Stadtverwaltung auf die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit an den betreffenden Örtlichkeiten aufmerksam machen.

Markierungen an mehreren Stellen angebracht

Der Stadtbauhof brachte an mehreren Zufahrten zur Fußgängerzone in der Innenstadt die Hinweise an, die auf zulässige Geschwindigkeit aufmerksam machen. Die Bodenmarkierungen an der Zentralen Omnibus-Haltestelle (ZOH), in der Richard-Wagner-Straße, in der Sophienstraße und am Marktplatz sollen verdeutlichen, dass alle Rad- und Kraftfahrer im Schritttempo fahren müssen.

Regeln für das Befahren der Fußgängerzone

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf Verkehrsregeln hin, die für das Befahren der Fußgängerzone gelten:

Grundsätzlich sind Fußgängerzonen nur für Fußgänger vorgesehen. Rad- und Kraftfahrer dürfen dort nur dann ausnahmsweise unterwegs sein, wenn dies durch entsprechende Zusatzzeichen erlaubt ist. Alle Fahrzeuge müssen in diesem Bereich mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Fußgänger dürfen hierbei nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten und Fußgängern den Vorrang einräumen.

In der Bayreuther Innenstadt gelten im Speziellen folgende Regeln, die an den jeweiligen Zufahrten durch die entsprechende Beschilderung klargestellt werden:

Fahrradverkehr:

Die Nutzung der Fußgängerzone ist für Radfahrende zeitlich unbeschränkt freigegeben. Im Falle von Veranstaltungen kann es jedoch sein, dass Radfahrer in einzelnen Bereichen absteigen und schieben müssen oder die Fußgängerzone umfahren sollten.

Lieferverkehr:

Der Lieferverkehr darf zeitlich beschränkt einfahren. In einzelnen Abschnitten sind zudem Taxis, Linienbusse, Anwohner- und Anliegerverkehr zugelassen.

E-Scooter:

E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge dürfen in der Fußgängerzone nicht genutzt werden. Sie müssen deshalb geschoben werden.

 

Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucher und Gäste der Stadt in der Fußgängerzone gemütlich einkaufen, im Café entspannen oder auch einfach nur durch die Straßen und Gassen schlendern können. Dafür ist es wichtig, dass die anderen Verkehrsteilnehmer, die nur ‚zu Gast‘ sind, auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Die neuen Hinweise sollen dafür sensibilisieren.

(Thomas Ebersberger, Oberbürgermeister von Bayreuth)

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