Das Landratsamt Bayreuth informiert über Maßnahmen zum Vermeiden der Übertragung von Geflügelpest. Die Vogelgrippe sei eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung bei Vögeln und zähle zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Hühner und Puten besonders anfällig
So seien Hühner und Puten besonders anfällig. In infizierten Geflügelbeständen komme es innerhalb von wenigen Tagen unter anderem zu Benommenheit, Leistungsverminderung und massenhaftem Versterben der Tiere. Wildvogelarten tragen dabei bedeutend zur Verbreitung der Infektion bei.
Dramatische Ausbreitung der Vogelgrippe
Aufgrund der dramatischen Ausbreitung der Vogelgrippe in mehreren Bundesländern sollten alle Geflügelhalter und somit auch Hobbyhalter mit wenigen Hühnern geeignete Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Geflügelpest in ihren Geflügelbestand beachten:
Eindringen von Flugkot vermeiden
Derzeit bestehe in Oberfranken noch keine Aufstallungspflicht. Zur Vorbereitung sollten sich jedoch alle Geflügelhalter über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren. Eine Aufstallung könne in geschlossenen Ställen erfolgen oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge wie Flugkot gesicherten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Alle Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt gemeldet werden
Alle Geflügelhaltungen, auch Kleinstbestände mit zwei bis drei Hühnern, müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Eine unterbliebene Anzeige könne mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Weitere Informationen und Formulare gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Bayreuth.