Mi, 03.02.2021 , 15:06 Uhr

Geflügelpest in Oberfranken: Behörden ergreifen Maßnahmen

Allgemeinverfügung erlassen / Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgestellt

Die Ausbreitung der Geflügelfest in Bayern führt derzeit auch zu Reaktionen der Kommunen und Behörden in Oberfranken, um die Ausbreitung der Tierseuche zu unterbinden. Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Die Geflügelpest ist bei Hühnern und Puten nahezu immer tödlich. Tritt die Krankheit im eigenen Bestand auf, macht sich das leider oft erst beim Tod mehrerer Vögel bemerkbar. Weitere Symptome sind Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödeme in der Kopfregion und Durchfall. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde den lokalen Behörden gemeldet werden. Deutschlandweit sind laut Behördenangaben derzeit mehr als 600 Fälle amtlich bekannt.

Erster Fall im Landkreis Bayreuth

Im Landkreis Bayreuth war laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Umweltministeriums am 29. Januar 2021 ein Vogelgrippe-Fall bekannt geworden. In einem Geflügelbestand in Pottenstein wurde das Virus bei sieben Hühner und zwei Enten des Bestandes nachgewiesen. Die Tiere wurden getötet und entsorgt. Das Veterinäramt überprüfte daraufhin 77 gemeldete Geflügelbetriebe im Umkreis, konnte aber keine weiteren Infektionsfälle feststellen. Um dennoch eine Ausbreitung der Krankheit auf weitere Nutz-und Haustierbestände zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk um Pottenstein und 14 Ortsteile festgelegt. Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte dürfen hier weder in das Gebiet gebracht werden noch es verlassen.

Für alle entsprechende Halter gilt die Aufstallungspflicht. Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

 

Allgemeinverfügung für Stadt und Landkreis Hof:

In Stadt und Landkreis Hof gelten seit Dienstag (02. Februar) per Allgemeinverfügung verschärfte Regeln. Diese richtet sich an Geflügelhalter, die bis zu 1.000 Tiere halten, an kleine landwirtschaftliche Betriebe genauso wie an Hobbyhalter. Für Großbetriebe sind die Regelungen schon seit längerem in Kraft. Durch die Einhaltung der Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. So dürfen zum Beispiel Besucher die Geflügelställe nicht mehr ohne Schutzkleidung betreten. Auf das Desinfizieren der Schuhe und Hände beim Betreten und Verlassen des Stalles ist zu achten. Auch für private Geflügelhalter gilt: Mäusefallen sind Pflicht.

Haben Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Hof den Verdacht, dass eines Ihrer Tiere an Vogelgrippe verendet sein könnte, müssen sie sich beim zuständigen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt der Stadt Hof ist telefonisch unter 09281 / 815 1192, das des Landkreises unter 09281 / 57 215 erreichbar.

Ähnliche Allgemeinverfügungen haben die Behörden auch in anderen Regionen von Oberfranken herausgegeben.

 

Allgemeinverfügung für den Landkreis Lichtenfels:

Für den Landkreis Lichtenfels gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung seit dem heutigen Mittwoch (03. Februar).

 

Informationen von Stadt und Landkreis Bamberg:

Die Stadt Bamberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Bamberg zu melden sind. Zum Geflügel zählen hierbei Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten sowie Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden. Abgesehen von der konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sind dem Sachgebiet Veterinärwesen der Stadt Bamberg vermehrte Verendungsfälle im Hausgeflügelbestand sowie vermehrt verendete Wildvögel zu melden. Um das Anlocken von Wildvögeln und somit den Kontakt mit diesen zu vermeiden, soll auf die Fütterung von Geflügel im Auslauf verzichtet werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu natürlichen Wasserstellen für Hausgeflügel zu unterbinden.

 

Informationen des Landkreises Forchheim:

Der Geflügelpest-Fall im Landkreis Bayreuth hat durch den Sperrbezirk (3 Kilometer) und das Beobachtungsgebiet (10 Kilometer) auch Auswirkungen auf den Landkreis Forchheim. So sind von dem Sperrbezirk sind die Orte Sachsendorf, Sachsendorf-Straßhüll und Hühnerloh des Marktes Gößweistein betroffen. Das Beobachtungsgebiet umfasst die Orte in den Gemeinden:

Das Landratsamt Forchheim hat in der Endkonsequenz für das gesamte Landkreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel, sowie erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet.

 

Allgemeinverfügung im Landkreis Coburg

Auch das Landratsamt Coburg hat in diesem Zusammenhang eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt seit dem Dienstag (02. Februar). Darin werden konkrete Maßnahmen wie unter anderem die Sicherung von Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten geregelt.

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