Fr., 24.04.2015 , 18:02 Uhr

Genussregion Oberfranken: Stellungnahme zum Austritt der Bäcker-Innung Kulmbach

Zum Jahresende 2015 will die Bäcker-Innung Kulmbach aus der Genussregion Oberfranken austreten. Die Bäcker-Innung ist der Meinung, dass die Kriterien des Vereins, die der Qualitätssicherung dienen, zuletzt immer mehr aufgeweicht würden. Wir berichteten.

Hier dazu unser Video im Rahmen der TVO-Kurznachrichten vom Donnerstag (23. April):

 

Zu den Vorwürfen der Bäckerinnung Kulmbach reagierte am Freitag der Vorstands und das Kuratorium des Vereins Genussregion Oberfranken mit folgenden Stellungnahme:

„Wir wehren uns mit Nachdruck, dass die Mitgliedsbetriebe der Genussregion Oberfranken unter Generalverdacht gestellt werden, die festgelegten Qualitätskriterien nicht zu erfüllen.

Innungen sind bei dem Verein Genussregion als Fördermitglied eingetragen. Fördermitglieder unterliegen keinem Zertifizierungsverfahren. Seitens der Mitglieder der Genussregion Oberfranken ist nur ein Betrieb der Bäcker-Innung Kulmbach Mitglied in der Genussregion Oberfranken, die Bäckerei Groß aus Kulmbach.

Betriebe unterliegen einem Zertifizierungsverfahren. Die Qualitätskriterien der Genussregion Oberfranken sind für das Bäckerhandwerk seit dem Jahr 2009 unverändert. Ralf Groß als Kuratoriumsmitglied hat diese Kriterien mit entwickelt und verabschiedet. Das Zertifizierungsverfahren der Genussregion Oberfranken wurde im Lauf der letzten Jahre sogar ausgeweitet. In den ersten Jahren wurden jährlich 10 Prozent der Mitgliedsbetriebe stichprobenartig geprüft. Im Jahr 2012 wurde das Zertifizierungsverfahren verschärft. Seit dem Jahr 2012 werden alle Betriebe durch das Zertifizierungsunternehmen QAL – Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (QAL GmbH) zertifiziert. Zusätzlich wurden im Jahr 2012 alle Betriebe, die bereits Mitgliedsbetriebe waren, nachträglich zertifiziert. Auch dies hat Ralf Groß mit im Kuratorium beschlossen.

Damit gilt: Bevor ein Anbieter in der Genussregion Oberfranken Mitglied wird, muss der Anbieter das Zertifizierungsverfahren der Genussregion Oberfranken durchlaufen haben.

Alle Anbieter der Genussregion Oberfranken sind zertifiziert. Uns liegen seitens unseres Zertifizierungsunternehmens QAL keinerlei Hinweise vor, dass eines unserer Mitgliedsbetriebe die Qualitätskriterien der Genussregion Oberfranken aktuell nicht erfüllt. Von allen zertifizierten Betrieben liegen uns Unbedenklichkeitsbescheinigungen der QAL vor.

Die Qualitätskriterien sind auf der Homepage des Vereins Genussregion Oberfranken veröffentlicht. Für den Bereich Bäckereien zum Beispiel werden im Rahmen der Regionalitätsprüfung die Bereiche Einkauf (Lieferscheine), Rezepturen und bei Broten ausschließlich Verwendung von selbst hergestelltem Sauerteig geprüft.

Es gab Fälle, dass Anbieter aus der Genussregion Oberfranken als Folge von Auffälligkeiten aus dem Verein Genussregion Oberfranken ausscheiden mussten. Es gab auch Fälle, dass Betriebe im Zuge des Aufnahmeverfahrens (Zertifizierung vor Aufnahme in den Verein) nicht in den Verein Genussregion Oberfranken aufgenommen worden sind. Das Zertifizierungsverfahren greift also.

Der Verein Genussregion Oberfranken geht jederzeit und unverzüglich Vorwürfen nach, die gegen Mitgliedsbetriebe der Genussregion Oberfranken erhoben werden. Hierfür gibt es ein geordnetes Verfahren. Für eine solche außerordentliche Überprüfung reicht es nicht, Vorwürfe zu äußern, es müssen beweiskräftige Tatbestände konkret benannt und vorgelegt werden (Namen der betreffenden Betriebe etc.). Dies ist nach dem bisherigen Stand nicht erfolgt.

Bisher ist die Bäcker-Innung Kulmbach als Fördermitglied ausgetreten. Seitens der Bäckerei Groß liegt uns keine Kündigung der Mitgliedschaft, auch keine Kündigung der Mitarbeit im Kuratorium, vor.“

 



 

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