Do., 08.10.2026 , 10:55 Uhr

Landkreis Bamberg

Hallstadt: Juristen zerlegen Bürgerbegehren gegen Paul-Maar-Museum

Vorwurf des Verstoßes gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot

Das Bürgerbegehren gegen das geplante Paul-Maar-Museum in Hallstadt (Landkreis Bamberg) ist gescheitert. Der Stadtrat erklärte es am Mittwoch (7. Oktober) für unzulässig. Damit wird es keinen Bürgerentscheid über das Museum geben.

Notwendige Zahl an Unterstützern erreicht

Dabei hatten die Initiatoren die notwendige Zahl an Unterstützern durchaus erreicht. Von den am 14. September im Rathaus eingereichten 840 Unterschriften waren 807 gültig. Das erforderliche Quorum von zehn Prozent der Stimmberechtigten in Hallstadt und Dörfleins war damit erfüllt.

Stadt beauftragt Fachanwaltskanzlei

Entscheidend waren jedoch andere rechtliche Voraussetzungen. Die Stadt hatte eine Fachanwaltskanzlei mit der Prüfung des Bürgerbegehrens beauftragt. Deren Ergebnis fiel eindeutig aus: Das Begehren sei in mehreren Punkten unzulässig.

Frage lässt zu viel Spielraum

Ein Problem sahen die Juristen bereits in der Abstimmungsfrage. Die Bürger sollten darüber entscheiden, ob die Stadt die Planungen für ein Paul-Maar-Museum beendet und „kein solches Museum“ realisiert. Was genau damit gemeint sei, blieb nach Einschätzung der Kanzlei offen. Solle nur das derzeit geplante Projekt verhindert werden? Oder gelte das auch für ein verändertes Konzept, einen anderen Standort oder eine andere Trägerschaft? Für einen Bürgerentscheid müsse die Frage jedoch eindeutig sein, denn das Ergebnis seoi für die Stadt verbindlich.

Begründung ebenfalls beanstandet

Auch die Begründung des Bürgerbegehrens hält der rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Initiatoren hatten unter anderem auf hohe Kosten, mögliche Einschränkungen bestehender Nutzungen und eine aus ihrer Sicht fehlende ausreichende Verbindung des Museums mit Hallstadt verwiesen.

Begründung verstoße gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot

Nach Einschätzung der Juristen fehlten jedoch wichtige Informationen. So seien unter anderem bestehende Verpflichtungen der Stadt sowie die baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Gesamtprojekts nicht ausreichend dargestellt worden. Die Unterzeichner hätten sich deshalb kein vollständiges Bild davon machen können, welche Folgen ein Stopp der Planungen haben könnte. Nach Auffassung der Kanzlei verstößt die Begründung damit gegen das sogenannte Täuschungs- und Irreführungsverbot.

Stadtrat folgt rechtlicher Einschätzung

Der Stadtrat folgte dieser rechtlichen Einschätzung und erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig. Die 807 gültigen Unterschriften ändern daran nichts. Über die Zukunft des Paul-Maar-Museums wird somit nicht in einem Bürgerentscheid abgestimmt.

Bereits 5.000 Exponate von Paul Maar im Besitz der Stadt Hallstadt

Durch Vereinbarungen und Schenkungsverträge mit Paul Maar aus dem Jahr 2024 ist die Stadt Hallstadt Eigentümerin von mehr als 5.000 Exponaten aus seinem Leben und Schaffen. Sie hat sich verpflichtet, diese innerhalb von zehn Jahren öffentlich in einem Museum zugänglich zu machen. Eine Nichtrealisierung hätte auch Folgen für den Verbleib der bereits inventarisierten Sammlungsstücke.

Videobeitrag zur Ablehnung des Bürgerbegehrens

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