Di., 10.09.2019 , 18:08 Uhr

Handwerk: Rückkehr zur Meisterpflicht

Gesetzentwurf wird demnächst in den Bundestag eingebracht

Zwölf Gewerke des Handwerks kehren zur Meisterpflicht zurück. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird demnächst in den Bundestag eingebracht. Die Änderung der Handwerksordnung soll dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Zu den betreffenden Berufen zählen:

HWK-Präsident Zimmer lobt den Schritt

Für Thomas Zimmer, Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks ist dies ein wichtiger Schritt sowie ein großartiger Erfolg, der zeigt, dass sich die intensiven Bemühungen und das gemeinsame Vorgehen hierfür gelohnt haben.

Gleichzeitig betonte Zimmer aber auch, das für bereits bestehende Betriebe ein Bestandschutz gilt, so dass kein Handwerker aus den entsprechenden Gewerken um den Fortbestand seiner Firma fürchten muss.

Künftig gilt es dann, auch für die verbleibenden zulassungsfreien Gewerke die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zu bieten, wie für die Gewerke mit Meisterpflicht. Dazu gehören neben der Förderung von Aus- und Weiterbildungen auch die Option einer künftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.

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