Die Handwerkskammer für Oberfranken, der ehemalige HWK-Hauptgeschäftsführer Horst Eggers und der frühere Präsident der HWK Thomas Zimmer haben sämtliche vor dem Landgericht Bayreuth anhängigen Rechtsstreitigkeiten beigelegt. Dies gab die HWK am Freitag (05. September) in einer Pressemitteilung bekannt.
HWK für Oberfranken legt Rechtsstreit bei
Die außergerichtliche Einigung beziehe sich auf alle Rechtsstreitigkeiten und schließt auch die Verfahren der Kammer-Tochter Gewerbe Treuhand Oberfranken GmbH (GTO) ein. Damit beenden die Parteien die bereits seit knapp fünf Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung um etwaige Pflichtverletzungen im Amt. „Die getroffene Vereinbarung, die weder von der Handwerkskammer ein Eingeständnis einer fehlerhaften Einschätzung noch von den Beklagten ein Verschulden beinhaltet, soll das Handwerk befrieden und es allen Beteiligten ermöglichen, zügig den Blick in die Zukunft und auf die anstehenden Herausforderungen richten zu können“, schreibt die HWK für Oberfranken in ihrer Mitteilung.
Stillschweigen über Inhalt der Vereinbarung
Die Verfahren sind eine Folge von Veruntreuungen, die bei der Kammer-Tochter Gewerbetreuhand Oberfranken (GTO) bis in das Jahr 2019 stattgefunden haben. Der für die Veruntreuungen verantwortliche frühere Mitarbeiter wurde inzwischen zu einer Haftstrafe verurteilt, allerdings stellten sich nach Sicht der HWK im Zuge der umfassenden internen Aufklärungsarbeit der Handwerkskammer weitergehende Fragen, vor allem zu Verantwortlichkeiten und möglicherweise entstandenen Aufsichtspflichtverletzungen der zu dieser Zeit handelnden Personen. Diese Fragen lagen den verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht beziehungsweise Oberlandesgericht zugrunde. Mit der außergerichtlich erzielten Einigung wurden diese Rechtsstreitigkeiten nun beigelegt. Wie die HWK mitteilt, wurde über den Inhalt der Vereinbarung zudem Stillschweigen vereinbart, ebenso dass keine der beteiligten Parteien weiter Vorwürfe erheben oder weitere Forderungen geltend machen kann.
HWK verkauft Beteiligung an restrukturierter GTO
Unabhängig davon habe man jetzt, Jahre nach dem Skandal, auch die Beteiligung der Handwerkskammer an der inzwischen restrukturierten GTO erfolgreich verkauft: „Die Steuerberatungsgesellschaft, früher eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der HWK, war durch die Veruntreuungen in Schieflage geraten. Durch einen Beschluss der Vollversammlung der HWK, die Ende 2019 ein Darlehen gewährte und die Beteiligung der Rosenschon und Partner Steuerberatungsgesellschaft GmbH (ROP) ermöglichte, konnte die GTO fortgeführt und restrukturiert werden – mit Erfolg: Inzwischen erwirtschaftet die Steuerberatungsgesellschaft wieder Überschüsse“, heißt es weiter.
Geschäftsführer Serfa glücklich über Rettung der GTO
Ende vergangenen Jahres sei bereits die im Fortführungskonzept festgelegte Frist abgelaufen, zu der sich beide Seiten – HWK und ROP – gegenseitig das Ankaufs- bzw. Andienungsrecht eingeräumt hatten. Die Option sei genutzt worden, sodass ROP nun nach Abschluss intensiver Verhandlungen die restlichen GTO-Anteile der Handwerkskammer übernommen habe.
Wir haben einen sehr guten Verkaufspreis auf Marktniveau erzielt. Heute können wir endgültig sagen: Die damalige Entscheidung der Vollversammlung, die GTO zu retten, hat sich als goldrichtig erwiesen. Durch den erfolgreichen Abschluss konnten alle damals eingebrachten Mittel mehr als ausgeglichen werden. Der Einsatz hat sich gelohnt.
(Prof. Dr. Sebastian Serfa, HWK-Geschäftsführer)