Am Montag (08. Juni) fand am Landgericht Bamberg der zehnte Prozesstag gegen den Ex-Chefarzt der Gefäßchirurgie am Bamberger Klinikum, Heinz W., statt. Im Mittelpunkt stand dabei der Befangenheitsantrag, den die Verteidigung des Mediziners am vergangen Dienstag (02. Juni) gestellt hatte.
Kammer ist nicht befangen
Mittlerweile haben drei Berufsrichter am Landgericht Bamberg, die mit dem Fall bislang nichts zu tun hatten, entschieden: Die Kammer unter Vorsitz von Ralf Schmidt ist nicht befangen.
Dritter Befangenheitsantrag komnmt
Allerdings stellte Verteidiger-Anwalt Dieter Widmann am heutigen Tag einen nächsten Befangenheitsantrag! Dieser bezieht sich auf schriftliche Stellungnahmen, die die Richter und Schöffen abgeben mussten. Außerdem kündigte Widmann noch einen weiteren Befangenheitsantrag an. Über die neuen Anträge muss nun innerhalb von zwei Tagen entschieden werden. Die Verhandlung läuft derweil weiter.
W. äußert sich zu konkretem Fall
Heinz W. äußerte sich nach langer Zeit wieder zu einem konkreten Fall. Hier ging es um eine damals 17-jährige Schülerin, die der Arzt sediert und sexuell missbrauch haben soll. Seine Angaben machte der ehemalige Chefarzt allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da intimes Foto- und Videomaterial gezeigt wurde. Wie schon zuvor hat Heinz W. laut einem Gerichtssprecher medizinische Gründe für sein Vorgehen angegeben.
Prozesstage entfallen
Mittlerweile steht fest, dass wegen der Befangenheitsanträge die für den 09. und 10. Juni anberaumten Prozesstage entfallen. Nächster – und damit elfter – Prozesstag ist am 16. Juni ab 9 Uhr.
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