Im Fall gegen den ehemaligen Bamberger Chefarzt Heinz W. soll am Dienstagnachmittag (2. Juni) eine wichtige Entscheidung fallen. Die Richter wollen verkünden, ob ein Sachverstädniger befangen ist oder nicht.
Allerdings müssten vor der Entscheidung die Schöffen noch einmal Einblick in das Gutachten erhalten, so der Vorsitzende Richter Ralf Schmidt. Bis 14:00 Uhr ist der neunte Verhandlungstag somit unterbrochen. Zuvor hatte Dieter Widmann, einer der Verteidiger von Heinz W., eine Ergänzung zum Ablehnungsantrag verlesen. Tenor: der Sachverständiger Dieter Patzelt sei kein Gefäßmediziner, seine Kenntnisse reichten nicht aus, um den Fall objektiv zu bewerten. Die Verteidigung erkennt sogar eine „Belastungstendenz“ und eine „Missachtung der Unschuldsvermutung“.
Nun sind mehrere Szenarien denkbar: lehnt das Gericht den Antrag ab, könnte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richter selbst stellen. Dieser müsste von unabhängiger Stelle beschieden werden. Möglich ist auch, dass Heinz W. – auch auf Raten seiner Verteidigung hin – keine Angaben mehr zu den Fällen mehr macht. Dann würde die Beweisaufnahme mit der Aussage von Zeugen beginnen. Offen ist hier wiederum, ob der morgige Termin eingehalten werden könnte oder ob der Prozess erst am Montag weitergehen kann.
Wie berichtet muss sich der Mediziner u.a. wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Er soll als Chefarzt am Bamberger Klinikum über Jahre hinweg insgesamt zwölf Frauen sediert und sich an ihnen vergangen haben, von den angeblichen Taten fertigte er Fotos an. Heinz W. behauptet, diese Aufnahmen dienten einem medizinischen Zweck, eine sexuelle Motivation weist er zurück. Zudem wird noch ein Fall aus dem privaten Umfeld des Arztes verhandelt, wo es um die angebliche Aufnahme intimer Fotos in einem Hotelzimmer geht.