Am dritten Prozesstag gegen den Bayreuther Rechtsanwalt Volker B. wurde am Montag (23. Februar) vor dem Landgericht Hof der Vorwurf der Untreue verhandelt. Volker B. soll Geld einbehalten haben, welches eigentlich seinen Mandanten zugestanden hätte.
In einem Fall gab der angeklagte Rechtsanwalt an, das Geld nicht weitergegeben zu haben, weil er auf Grund einer eigener Verschuldung nicht zahlen konnte. Im zweiten Fall soll ein Mandant von Volker B. ihn gebeten haben, das ausstehende Geld vorerst nicht zu zahlen, sondern zu warten, bis er ein neues Konto für die Zahlungen eingerichtet hat. Insgesamt steht laut Anklage eine veruntreute Summe von rund 60.000 Euro im Raum. Ein Großteil davon ist allerdings bereits an die Mandanten gezahlt worden. Volker B. steht zudem wegen vorsätzlichem Bankrott und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung vor Gericht.