Blumengeschäfte in Bayern dürfen zum Muttertag am Sonntag (10. Mai) bis zu vier Stunden geöffnet haben. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bewilligte auch 2020 auf Anregung der IHK-Organisation eine Ausnahmebewilligung. Dies gab die IHK zu Coburg am Dienstag bekannt.
Öffnung von 08:00 bis 12:00 Uhr
Diese Ausnahamebewilligung trägt der höheren Nachfrage nach frischen Blumen am kommenden Muttertag Rechnung. Abweichend von der ohnehin zugelassenen zwei Stunden dürfen Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen angeboten werden (über 50 Prozent Blumen-Anteil am Gesamtumsatz), am Muttertag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sein.
Tarifbestimmungen bleiben unberührt
Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben davon unberührt. Diese Verfügung gilt laut IHK zu Coburg nicht für Kur- und Erholungsorte, wie Bad Rodach, sowie in Gemeinden, die am 10. Mai 2020 aufgrund anderer Regelungen ohnehin eine Ladenöffnung gestatten. Weiterhin sollten zur Stärkung des Einzelhandels generell, unabhängig von der Ausnahmegenehmigung zu Muttertag, die gesetzlich möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage genutzt werden, so die Kammer abschließend.