Mit Beginn des meteorologischen Winters verzeichnete die Verkehrspolizei Hof auf den Autobahnen A9 und A93 die ersten Glätteunfälle. Der von Montag auf Dienstag (2. Dezember) einsetzende Schneeregen wurde einigen Autofahrern, die ihre Geschwindigkeiten nicht den Straßenverhältnissen angepasst hatten, zum Verhängnis.
Mehrere Unfälle in der Früh
Innerhalb kürzester Zeit kam es ab kurz vor 4:00 Uhr zu drei Unfällen, bei denen Fahrzeuge ins Schleudern und in die Schutzplanken geraten waren, wodurch Schäden in Höhe von rund 8.000 Euro entstanden. Diese Serie setzte sich bis 11:00 Uhr fort. Die Polizei zählte auf den beiden Autobahnen sieben weitere Glätteunfälle. Dabei wurde eine Person leicht verletzt. Der Sachschaden belief sich auf 60.000 Euro. Ein Unfallverursacher auf der A93 stand zudem unter Alkoholeinfluss und musste zur Blutentnahme.
Polizei weist auf Winterreifenpflicht hin
Die Verkehrspolizei weist im Zusammenhang mit den Glätteunfällen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es seit Oktober 2010 in Deutschland die Winterreifenpflicht gibt. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden dürfen. Verstöße dagegen werden, ohne Unfall, mit 60 Euro geahndet. Kommt es zu einem Unfall, droht ein Bußgeld von 175 Euro.
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