Mi., 24.08.2022 , 12:00 Uhr

Oberfranken / Bayern

Ohne Maske im Regierungsflieger nach Kanada: Gesundheitsminister Holetschek für Maskenpflicht

Streit im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes?

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat die jüngste Debatte innerhalb der Berliner Ampel-Koalition über eine Maskenpflicht in Flugzeugen scharf kritisiert. Hintergrund des Streits sind Aufnahmen aus dem Regierungsflieger, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sowie Journalisten und Mitreisende auf dem Weg nach Kanada ohne Masken zeigen.

Holetschek sagte am Mittwoch in München:

 

Eine Maskenpflicht im Flugzeug halte ich für ebenso sinnvoll wie eine Maskenpflicht im ÖPNV. Die Menschen nutzen Verkehrsmittel, weil sie diese benötigen, um von A nach B zu kommen. Deswegen müssen wir dort gefährdete Menschen schützen, und deswegen sollten dort auch hohe Schutzstandards gelten. Dies gilt für alle Orte, auf deren Besuch Menschen angewiesen sind, weil sie für ihren Alltag oder ihre Arbeit nicht darauf verzichten können – und für Verkehrsmittel eben auch.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

Holetschek betonte, dass er entsetzt sei, dass ranghohe FDP-Politiker wie Christian Dürr „nun getrieben von ein paar Fotos die neuen Regeln schon wieder infrage stellen, die ihre eigene Partei erst vor kurzem selbst als großen Wurf für den Herbst verkauft hatte.“

 

Das Infektionsschutzgesetz ist noch nicht einmal verabschiedet, und die FDP kündigt schon wieder Nachbesserungen an. Das ist eine kommunikative Bankrotterklärung. Wenn die FDP den Politikverdruss weiter fördern will, dann weiter so.

(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)

 

FDP sieht „Prüfbedarf“ im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes

Einem Bericht zufolge, will die Bundestagsfraktion der FDP bei den Beratungen zum neuen Infektionsschutzgesetz, welches ab Herbst 2022 in Kraft treten soll, auch über die Maskenpflicht in Flugzeugen verhandeln. Wie FDP-Fraktionschef Dürr dem „Spiegel“ sagte, wolle man, nachdem ein Entwurf beschlossen wurde, mit den Ampel-Partnern SPD und Grüne über diesen Punkt sprechen. Die Liberalen sehen laut eigener Aussage hier noch einen Prüfbedarf. Der Entwurf soll am Mittwoch (24. August) beschlossen werden. (siehe unten)

Regierungssprecher: „Alle getestet“

Nach Angaben eines Regierungssprechers mussten alle Reisenden im Regierungsflieger vor dem Flug einen negativen PCR-Test vorweisen. Zudem erklärte die Luftwaffe, dass es den Getesteten an Bord ihrer Maschinen frei steht, eine Schutzmaske zu tragen.

Hintergrund zur Maskenpflicht in Flugzeugen

In Deutschland gilt in der kommerziellen Luftfahrt eine Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen. Einen negativen Covid-Test müssen Reisende allerdings nicht mehr vorzeigen, außer das Zielland fordert dies.

Kabinett beschließt am Mittwoch Corona-Regeln für die „kalte Jahreszeit“

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch für den Herbst und Winter schärfere Eingriffsmöglichkeiten von staatlicher Seite bei einer möglichen Corona-Welle auf den Weg gebracht. Die von der Regierung gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen vor. Ebenso ist die Maske in Kliniken und Pflegeheimen Pflicht. Hier muss zudem ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die einzelnen Bundesländer sollen darüber hinaus – abgestuft nach der Infektionslage – weitere eigene Schutzmaßnahmen anordnen können. Hierunter zählt auch eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, erklärte zu dem Infektionsschutzgesetz:

 

Wenn eine Maskenpflicht im Flugzeug oder in der Bahn gilt, dann müssen sich auch alle daran halten: Ausnahmen von der Ausnahme darf es nicht geben. Kann-Bestimmungen schaffen kein Vertrauen in Schutzmaßnahmen für den Corona-Herbst. Die Ampel muss bundeseinheitlich klare Regeln aufstellen, die in der Praxis ohne Aufwand umsetzbar sind. Wir erwarten einen eindeutigen Fahrplan, ab wann Länder strengere Regeln aufstellen dürfen. Im parlamentarischen Verfahren müssen offene Fragen beantwortet werden. So ist das Infektionsschutzgesetz nicht zustimmungsfähig.

(Volker Ullrich, MdB, Rechtspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag)

 

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