In der Revision um geschönte Abinoten in 86 Fällen am Coburger Casimirianum Gymnasium im Jahr 2013 hat das Oberlandesgericht Bamberg am Montagvormittag (8. Juni) ein Urteil gesprochen. Die Revision wurde aufgehoben und Schulleiter Burkhard Spachmann aus Rechtsgründen freigesprochen.
Angeklagte im Jahr 2014 verurteilt
Der Angeklagte habe – so der Senat in den Gründen des Beschlusses – „zwar seine Amtspflichten, nicht aber seine Wahrheitspflicht verletzt.“ Ende Juni 2014 wurde der Direktor des Gymansiums zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 90 Euro verurteilt. Im Urteil des Berufungsprozesses vom 7. November wurde die Geldstrafe noch einmal erhöht – auf 90 Tagessätzen a 100 Euro. Zudem musste Spachmann die Kosten des Verfahrens tragen. In der jetzigen Revision vor dem Oberlandesgericht Bamberg erhielt der Rektor den Freispruch.
Schulleiter hatte Abinoten im Fach Deutsch hochgesetzt
Der Schulleiter hatte 2013 in 86 Fällen die Abiturnoten seiner Schüler im Fach Deutsch um einen Punkt angehoben, die Leistungen ausgehangen und die Zeugnisse unterzeichnet. Dennoch hat sich nach dem heutigen Beschluss der Angeklagte nicht wegen Falschbeurkundung im Amt strafbar gemacht.
Begründung des OLG Bamberg
Der Angeklagte habe laut Gericht „richtige Tatsachen“ beurkundet. Nicht die ursprünglich von den Fachprüfern vergebenen, sondern die vom Angeklagten um einen Punkt angehobenen Prüfungsnoten wurden tatsächlich nach außen hin verkündet. Diese Noten waren zwar vom Recht her fehlerhaft Die Verstöße des Angeklagten führten aber nach Überzeugung des Senats nicht zu einer „Nichtigkeit“ der Noten. Somit hat Burkhard Spachmann in den von ihm unterzeichneten Abiturzeugnissen keine „rechtlich erhebliche“ Tatsache falsch beurkundet, so die Zusammenfassung des OLG Bamberg.