In mehreren Ortsteilen in Pegnitz (Landkreis Bayreuth) soll das Trinkwasser ab sofort (Freitag, 04. Juli) nur in abgekochtem Zustand getrunken werden. Darüber informiert das Landratsamt Bayreuth in einer Pressemitteilung.
Wasserversorgung in mehreren Ortsteilen betroffen
Betroffen ist das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der Pegnitzer Ortsteile Neuhof (Teilbereich), Lobensteig, Penzenreuth und Pertenhof. Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden.
Abkochgebot gilt nur für das Trinken
Das Abkochgebot gilt nicht für die Verwendung zur Körperpflege (beispielsweise Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Wasser fließt wegen Bauarbeiten durch eine Notleitung
In den betroffenen Ortsteilen werden derzeit Kanalbauarbeiten durchgeführt. Um die Wasserversorgung aufrecht zu erhalten, wurde die Versorgung der Haushalte mit einer oberirdischen Notleitung sichergestellt.
Abkochgebot ist eine Vorsichtsmaßnahme
Wegen der aktuellen Temperaturen kann sich das Wasser in solchen oberirdischen Leitungen stark erwärmen, was zur Bildung von Keimen führen könnte. Daher ist das Abkochverbot als Vorsichtsmaßnahme notwendig.