Nach dem 593. Hofer Schlappentag am Montag (16. Juni) hat die Polizei in einem ausführlichen Bericht Bilanz zu ihren Einsätzen gezogen. Unter den etwa 2.800 Besuchern in und um das Festzelt befanden sich auch etliche Personen, die gegenüber den Beamten alles andere als positiv auffielen – für einige endete der Tag gar im Gewahrsam.
Als Erstes trat gegen 15:45 Uhr ein 68-Jähriger negativ in Erscheinung. Der alkoholisierte Mann wollte das Festgelände verlassen, ohne seinen Maßkrug abzugeben. Als er von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes darauf angesprochen wurde, reagierte er mit Beleidigungen. Als hinzugezogene Beamte seine Personalien feststellen wollten, leistete der Mann Widerstand und sperrte sich gegen die Maßnahme. Zudem beleidigte er auch die Polizeibeamten. Daher wurde der renitente Mann in Gewahrsam genommen. Einen Atemalkoholtest verweigerte er. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof wurde dem Mann durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Anschließend musste er seinen Rausch nach Bestätigung durch eine Richterin des Amtsgerichts Hof in einer Zelle der Hofer Polizei ausschlafen. Auf ihn kommt nun ein Strafverfahren zu, unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Verletzt wurde niemand.
Gegen 17:00 Uhr fiel dann ein 29-Jähriger negativ auf. Nachdem er, wohl aufgrund ungebührlichen Verhaltens, vom Sicherheitsdienst zunächst des Festgeländes verwiesen wurde, kam er wenig später zurück und pöbelte Polizeibeamte an. Da er einem erteilten Platzverweis nicht Folge leistete, mussten ihn die Beamten mit unmittelbarem Zwang vom Gelände entfernen. Als er daraufhin erneut in aggressiver Manier auf die Polizisten zuging und sich ihnen gegenüber bedrohlich und in beleidigender Weise äußerte, mussten diese ihn zu Boden bringen und fesseln. Er muss sich in der Folge wegen Bedrohung und Beleidigung strafrechtlich verantworten.
Etwas später, gegen 18:45 Uhr, mussten die eingesetzten Beamten erneut einschreiten. Im Festzelt war ein 28-Jähriger mit anderen Besuchern aneinandergeraten und hatte diese beleidigt. Sogar in Anwesenheit der Beamten schubste der aggressive Mann einen seiner eigenen Freunde unvermittelt zu Boden. Auch er missachtete einen ihm erteilten Platzverweis, sodass ihn die Beamten vom Festgelände verbringen mussten. Dabei leistete er Widerstand, weshalb ihm die Gewahrsamnahme erklärt und er gefesselt wurde. Im weiteren Verlauf versuchte der Aggressor zu allem Überfluss, einen Polizeibeamten in den Arm zu beißen und beschädigte die Tür eines Dienstfahrzeuges.
Strafrechtliche Konsequenzen für aggressiven Schlappentag-Besucher
Während der Fahrt in die Gewahrsamszelle mussten sich die Beamten auch noch verschiedene Beleidigungen anhören. Bevor der renitente Mann seinen Rausch in einem Haftraum ausschlafen konnte, musste er sich einer staatsanwaltschaftlich angeordneten Blutentnahme unterziehen. Einen Atemalkoholtest hatte er zuvor verweigert. Ernsthafte Verletzungen erlitt glücklicherweise niemand. Auch er muss sich nun wegen Widerstand und Tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung strafrechtlich verantworten.
Nur wenige Minuten später, gegen 19:00 Uhr, legte sich ein 33-Jähriger mit den eingesetzten Polizeibeamten an. Auch er weigerte sich, das Gelände nach Aufforderung des Sicherheitsdienstes zu verlassen und ignorierte ebenso einen polizeilichen Platzverweis. Selbst sein anwesender Vater konnte ihn nicht zur Vernunft bringen. Um den Platzverweis durchzusetzen, erklärten die Beamten ihm daher die Gewahrsamnahme und brachten ihn mit Zwang vom Festgelände. Dabei leistete der mit über 1,7 Promille erheblich alkoholisierte Mann massiven Widerstand.
Unruhestifter verbringt Nacht in Zelle
Mehrere Beamte waren nötig, um ihn schließlich zu fixieren und in einen Haftraum der Hofer Polizei zu transportieren. Dort leistete er abermals körperlichen Widerstand. Durch die Zwangsanwendung erlitt der Mann leichte Blessuren, die jedoch keine akute Behandlung erforderten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Die restliche Nacht verbrachte er in der Zelle. Er muss sich nun ebenfalls wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Im Laufe des Schlappentags wurden jedoch nicht nur Polizeibeamte Opfer von Straftaten. Gegen 20:20 Uhr schlug ein 26-Jähriger bisherigen Erkenntnissen zufolge bei einer Auseinandersetzung im Festzelt mehrfach mit einem Bierkrug auf den Kopf eines 23-Jährigen. Nachdem dieser zu Boden gegangen war, wurde er von dem 26-Jährigen noch mit Fäusten geschlagen und gewürgt. Er kam im Anschluss leicht verletzt mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus. Der mit knapp 1,4 Promille erheblich alkoholisierte junge Mann konnte durch alarmierte Beamte anschließend ausfindig gemacht werden. Auch er musste sich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einer Blutentnahme unterziehen und wird sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen.
Kurz darauf kam es zu einem Disput zwischen einem Paar. Ein 54-Jähriger schlug hier seiner 40-jährigen Lebensgefährtin nach einem Streit mit der Faust ins Gesicht. Die Dame sackte zu Boden und wurde leicht verletzt. Beide waren erheblich alkoholisiert. Nach Sachverhaltsaufnahme muss erwartet den Mann nun ein Verfahren wegen Körperverletzung.
Darüber hinaus kam es bis zum Veranstaltungsende gegen 21:00 Uhr zu weiteren, kleinen Auseinandersetzungen, infolge derer vereinzelte Besucher in Gewahrsam genommen oder des Platzes verwiesen werden mussten. Ferner war auch je ein Fall von sexueller Belästigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verzeichnen. Fast immer spielte der vorherige Alkoholkonsum und die damit verbundene Herabsetzung der Hemmschwelle eine nicht ganz unwesentliche Rolle.
Insgesamt zieht die Polizei trotz des hohen Einsatzaufkommens ein positives Fazit. Obwohl die gegenüber den eingesetzten Beamten gezeigten Aggressionen und Weigerungshaltungen einiger Besucher bedenklich erscheinen und den traurigen Trend der generell zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte leider untermauern, konnte der Schutz der Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst jederzeit gewährleistet und dem friedlichen Großteil der Besucher ein tolles Fest ermöglicht werden.