Ein unbekannter Täter hat am Donnerstagmorgen (19. Juli) auf einer Wiese nahe des Pressiger Gemeindeteils Rothenkirchen im Landkreis Kronach Baustellenabfall entsorgt. Unter dem Müll befanden sich auch giftige Asbestplatten.
Umweltsünde bei Rothenkirchen
Laut der Polizei wurden die Baustellenabfälle im Zeitraum von 08:00 bis 12:00 Uhr auf einer Wiese neben einem Flurweg von Rothenkirchen in Richtung Friedersdorf illegal abgelagert. Der Täter legte den Müll direkt am Wegesrand und in unmittelbarer Nähe zu einem Teich ab. Da sich unter dem Bauschutt auch Asbestplatten befanden, leiteten die Beamten Ermittlungen wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen ein. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigsstadt unter der Telefonnummer 09263/975020 entgegen.
Gefährlichkeit von Asbest
Asbest gilt als hochgefährlicher Schadstoff, dessen unsachgemäße Handhabung Gesundheits- und Umweltgefahren birgt. Die unerlaubte Entsorgung dieser Öfen stellt nicht nur eine Umweltgefährdung dar, sondern ist auch strafrechtlich relevant.
Asbest war über Jahrzehnte ein häufig genutztes Material in der Bauindustrie, insbesondere wegen seiner Widerstandsfähigkeit, Dämmfähigkeit und Hitzebeständigkeit. Es wurde in Produkten wie Dachplatten, Nachtspeicheröfen, Fliesenklebern und Rohrisolierungen verbaut. Doch die gesundheitlichen Gefahren von Asbest sind immens:
Freisetzung von Fasern: Asbest wird gefährlich, wenn es beschädigt wird oder altert. Dabei können mikroskopisch kleine Fasern freigesetzt werden, die in die Atemwege gelangen.
Gesundheitsrisiken: Die eingeatmeten Asbestfasern setzen sich in der Lunge fest und können ernsthafte Krankheiten verursachen. Dazu gehören
Illegale Entsorgung von Asbest ist eine Straftat
Die illegale Entsorgung von Asbest, wie das Abladen in der Natur, ist eine Straftat. Neben hohen Geldstrafen kann dies auch zu einer Haftstrafe führen, da es Mensch und Umwelt erheblich gefährdet. Die korrekte Entsorgung verhindert, dass die giftigen Fasern in die Umwelt gelangen und Schäden anrichten.