Drei waffenrechtliche Verstöße innerhalb eines Tages beschäftigten am Freitag (19. Dezember) die Grenzpolizei Selb. Die Vorfälle ereigneten sich bei Kontrollen im Raum Selb sowie auf der A 93.
Verbotenes Springmesser bei Verkehrskontrolle entdeckt
Auf der Staatsstraße bei Selb-Wildenau wurde ein 28-jähriger Ukrainer mit Wohnsitz in Rumänien kontrolliert. Dabei fanden die Beamten ein verbotenes Springmesser. Außerdem führte der Mann einen Bargeldbetrag im mittleren vierstelligen Bereich mit sich. Der zuständige Ermittlungsrichter ordnete eine Sicherheitsleistung von 750 Euro an. Nach deren Hinterlegung durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Schlagring in Pkw auf der A 93 sichergestellt
An der Anschlussstelle Selb-Nord kontrollierten Beamte einen Pkw mit rumänischer Zulassung. In der Fahrertür des 37-jährigen rumänischen Fahrers entdeckten sie einen Schlagring. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Auch er konnte seine Fahrt anschließend fortsetzen.
Butterflymesser führt zu weiterem Verfahren
Am Nachmittag stellte ein 21-jähriger Mann auf der Rastanlage Thiersheim selbst die Frage, ob ein Butterflymesser in seinem Zimmer verboten sei. Mit seiner Zustimmung begutachteten die Beamten das Messer in seiner Wohnung. Da Butterflymesser nach dem Waffengesetz verboten sind, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Da das Messer freiwillig übergeben wurde und nur in der Wohnung aufbewahrt war, ist mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe zu rechnen.