Wegen der anhaltenden Trockenheit verbietet das Landratsamt Lichtenfels, Wasser aus den Oberflächengewässern des Landkreises zu entnehmen. Ausgenommen ist der Main. Für das Verbot ist eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die ab dem kommenden Freitag (26. August) gilt.
Landratsamt begründet Verbot mit Wasserknappheit
Begründet wird das Verbot mit dem niedrigen Wasserstand der Gewässer. Zum Teil seien Bäche bereits ausgetrocknet. Wie das Landratsamt am Mittwoch (24. August) weiter mitteilt, wurden am Main am Pegel Schwürbitz in der vergangenen Woche die niedrigsten bis dahin gemessenen Werte gemessen. Durch die niedrigen Abflüsse leiden Fische, kleine Lebewesen und Kleinstlebewesen sowie Pflanzen. Daher wird das Wasser für den Gemein- und Anliegergebrauch sowie Eigentümer vorerst eingeschränkt, damit der Wasserhaushalt nicht beeinträchtigt wird.
Allgemeinverfügung gilt einschließlich bis zum 30. September
Die Allgemeinverfügung gilt einschließlich bis zum 30. September. Ausgenommen davon sind Wasserentnahmen, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das Entnehmen von Wasser bleibt zulässig, sofern hierfür eine Zulassung (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte) erteilt worden und wirksam ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder, so das Landratsamt weiter. Detaillierte Infos zur Allgemeinverfügung finden Sie hier.
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