Am Dienstagmorgen (22. Juni) führte die Verkehrspolizei Coburg routinemäßige Kontrollen des Güterverkehrs auf der Autobahn A73 zwischen den Anschlussstellen Coburg und Ebersdorf bei Coburg (Landkreis Coburg) durch. Dabei fiel den Beamten ein Schaustellertransport mit Münchener Kennzeichen auf, der daraufhin auf dem Parkplatz „Coburger Forst“ einer näheren Kontrolle unterzogen wurde.
Abgelaufene Ausnahmegenehmigung für die Überlänge
Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die erforderliche Ausnahmegenehmigung für den überlangen Transport des zu einem der größten mobilen Freefall Tower gehörenden Fahrgeschäfts bereits im Jahr 2019 abgelaufen war. Ohne eine gültige Genehmigung unterliegt der Transport den Standardmaßen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Dadurch überschritt das Fahrzeuggespann die zulässige Länge um knapp drei Meter.
Weiterfahrt vorübergehend untersagt
Aufgrund des festgestellten Verstoßes musste die Weiterfahrt zum nächsten Volksfest zunächst unterbrochen werden. Der Transport verblieb bis zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen auf dem Parkplatz.
Genehmigung nachgereicht
Im Laufe des Vormittags gelang es dem Schausteller jedoch, eine neue gültige Ausnahmegenehmigung zu beschaffen. Nach deren Vorlage konnte die Fahrt nach Hannover fortgesetzt werden.