Mo., 02.09.2013 , 14:15 Uhr

A9 / Stammbach (Lkr. Hof): Steinewerfer auf Autobahnbrücke

Ein 52-jähriger Stuttgarter war mit seinem VW-Passat am Sonntagnachmittag gegen 15.10 Uhr der Autobahn A 9 in Richtung München unterwegs, als ein Stein gegen seine Windschutzscheibe prallte. Obwohl dadurch ein Loch im Glas entstand, wurden die beiden Fahrzeuginsassen durch umherfliegende Splitter glücklicher Weise nicht verletzt. Der Fahrer konnte im Rückspiegel noch erkennen, dass sich auf der über die Autobahn führenden Brücke eine Person befand. Hierbei könnte es sich um den bislang unbekannten Steinewerfer gehandelt haben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Hof zu melden.

Tel.-Nr.: 09281/704-803.

 


 

 

Autobahnbrücke Brücke Hof Stammbach Steine Steinewerfer Stuttgarter Verkehrspolizei VW-Passat Windschutzscheibe

Das könnte Dich auch interessieren

04.12.2025 Einschränkungen auf der B15 bei Hof: Millionenschwerer Neubau der Otterbachtal-Brücke startet diesen Winter Die Erneuerung der Brücke über das Otterbachtal am südlichen Stadtausgang von Hof startet noch in diesem Winter. Darüber informiert das Staatliche Bauamt Bayreuth in einer aktuellen Mitteilung. 10.07.2025 Lebensgefährliche Aktion auf der A70 bei Bamberg: Polizei jagt irren Steinewerfer! Im Landkreis Bamberg warf ein Unbekannter am Mittwochnachmittag einen Stein auf die Frontscheibe eines auf der A70 fahrenden Lkw. Glücklicherweise wurde bei der lebensgefährlichen Aktion niemand verletzt. 19.03.2026 Hof: 14-Jähriger angefahren - Autofahrerin flüchtet Ein Jugendlicher wurde am Mittwochabend (18. März) auf einem Supermarktparkplatz in Hof von einer bislang unbekannten Autofahrerin angefahren und leicht verletzt. Die Verursacherin entfernte sich anschließend vom Unfallort, ohne sich um den 14-Jährigen zu kümme 18.03.2026 Strafbefehle des Amtsgerichts Hof gegen Busunternehmen: Schaden von knapp 280.000 Euro nach Sozialversicherungsbetrug Das Amtsgericht Hof hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Hintergrund sind Verstöße wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 214 Fällen.