In Bad Staffelstein (Landkreis Lichtenfels) darf das Leitungswasser ab jetzt nur noch abgekocht getrunken werden. Grund dafür sind bakterielle Verunreinigungen, die bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers festgestellt wurden.
Mehrere Ortsteile sind betroffen
Die Abkochanordnung gilt für die Kernstadt Bad Staffelstein sowie für Oberau, Rothof, Staffelberg und die Stadtteile Romansthal, Schönbrunn und Unterzettlitz. Nicht betroffen sind die übrigen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein. Diese verfügen über eigene Trinkwasserversorgungen und sind von der aktuellen Verunreinigung nicht betroffen.
Wasser vor der Verwendung abkochen
Leitungswasser sollte ab sofort nur noch abgekocht getrunken und ebenso für die Essenszubereitung genutzt werden. Auch zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden sollte auf abgekochtes Wasser zurückgegriffen werden. Dazu muss das Wasser einmal sprudelnd aufgekocht werden und anschließend über einen Zeitraum von mindestens zehn Minuten abkühlen. Dafür bietet sich die Nutzung eines Wasserkochers an. Für Duschen und Baden, Spülen von Geschirr und die Reinigung von Wäsche kann das Wasser wie gewohnt genutzt werden.
Abkochregelung gilt voraussichtlich mehrere Tage
Die Abkochanordnung bleibt bestehen, bis einwandfreie Untersuchungsergebnisse vorliegen. Nach Angaben des Landratsamtes dauert dies in der Regel etwa sechs bis zehn Tage. Sobald die Untersuchungen unauffällig sind, soll die Abkochanordnung durch eine anschließende Pressemitteilung aufgehoben werden.