Diesel-Fahrverbote, wie sie derzeit in mehreren Großstädten gelten, sind für Bamberg auf absehbare Zeit nicht notwendig. Dies teilte die Stadtverwaltung am heutigen Freitag (14. Dezember) mit. Die Messungen der Luftschadstoffkonzentration blieben an fast allen Messstationen innerhalb des Stadtgebiets teils deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Somit ist es derzeit laut der Auskunft aus dem Rathaus nicht nötig, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, da die Stadt bislang alle Vorgaben im gesetzlichen Umfang erfüllt.
Einzige Überschreitung der Werte in der Unteren Königstraße
Seit Mai 2017 führt das Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz an sechs ausgewählten Standorten in Bamberg Messungen zur Stickoxid-Belastung durch. An den Standorten, an denen das Umweltamt Eigenmessungen vornahm, gab es nur in der Unteren Königstraße zu einer minimalen Überschreitung des Immissionsgrenzwertes.
Dies ist vermutlich auf die zeitweise hohe Verkehrsbelastung zurückzuführen, insbesondere bei der Bildung von Rückstaus. … Außerdem kommt es durch die ausgeprägte bauliche Straßenschlucht über eine Länge von mehreren hundert Metern sowie durch die Einbahnstraßenregelung zu einer Anreicherung der Luftschadstoffkonzentration. Alle anderen Messorte im Stadtgebiet blieben unterhalb des gesetzlich vorgegebenen Grenzwertes. (Umweltreferent Ralf Haupt)
Bamberger Messwerte unter dem Grenzwert
Die offiziellen Messwerte der Luftüberwachungsstation des Bayerischen Landesamt für Umwelt an der Löwenbrücke liegen unterhalb des gesetzlichen Grenzwerts: Mit einem Jahresmittelwert aus dem Jahr 2017 von 24 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter liegt unter dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Weiterer Ausbau des ÖPNV
Dennoch will sich die Stadt Bamberg auf diesen guten Werten nicht ausruhen. Die Verwaltung ist weiter bestrebt, den Straßenverkehr weiter umweltverträglich zu gestalten. Dabei spielen der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Umsetzung des E-Mobilitätskonzeptes wichtige Rollen.
Hintergrund:
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27. Februar 2018 können Kommunen eigenständig Verbote für besonders schmutzige Diesel verhängen. Das bedeutet: Die Länder können im Kampf gegen die Stickoxid-Belastung (NOx) alte Dieselfahrzeuge aussperren – in bestimmten Stadtteilen und zu bestimmten Zeiten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt in vielen deutschen Städten, um bessere Luft zu erzwingen. Jede von ihnen könnte eine räumlich begrenzte Regelung treffen.