Ab diesem Wochenende gilt in der Bamberger Altstadt wieder ein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol an den Wochenenden ab 20:00 Uhr. Darüber informierte die Stadtverwaltung Bamberg am Donnerstag (27. August). Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt bis zum Ende der „Freiluftsaison“ bis einschließlich 1. November 2020.
Stadtoberen begrüßen die verlängerte Maßnahme
Die Stadt zieht damit die Schlussfolgerung aus den Erfahrungen der vergangenen Wochen. Oberbürgermeister Andreas Starke und Bürgermeister Jonas Glüsenkamp begrüßten die Maßnahmen übereinstimmend.
Es hat sich gezeigt, dass durch die Umsetzung der Allgemeinverfügung die Menschenansammlungen, vor allem im Sandgebiet und auf der Oberen Brücke, deutlich geringer wurden. Das hat die Polizei bestätigt. Auch das sogenannte ‚Nicht-Sandkerwa-Wochenende ‘verlief ohne Probleme. ... Unsere Strategie, dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung absoluten Vorrang einzuräumen, ist aufgegangen und wurde auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
(Oberbürgermeister Andreas Starke)
In diesen Bereichen gilt die Allgemeinverfügung:
Damit gilt nun erneut folgende Regelung in der Domstadt: Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag ist ab 20:00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten für den Verzehr an Ort und Stelle.