Fr., 16.12.2022 , 09:24 Uhr

Stadt Bayreuth

Bayreuth: Stadt erlässt Böllerverbot an Silvester und Neujahr

Stadt will historische Bauwerke vor Brandgefahr schützen

In Bayreuth gilt zu Silvester und Neujahr erneut ein Böllerverbot. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats Anfang Dezember beschlossen. Das Verbot gilt für weite Teile der historischen Innenstadt, die einen entsprechend sensiblen Bestand an Gebäuden haben. Dazu gehören beispielsweise die Opernstraße mit dem UNESCO-Welterbe Markgräfliches Opernhaus, die historische Friedrichstraße, das historische Gassenviertel und der Hofgarten.

Böllerverbot in Bayreuth: Diese Feuerwerkskörper sind betroffen

Wie die Stadt am Freitag (16. Dezember) mitteilte, gilt das Feuerwerksverbot von Samstag (31. Dezember) um 00:00 Uhr bis Sonntag (01. Januar) um 24:00 Uhr. Es erstreckt sich demnach auf handelsübliche Kleinfeuerwerke wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen will die Stadt an Silvester und Neujahr auf die Regelung hingewiesen.

Für das Böllerverbot gibt es mehrere Gründe

Die Stadt erlässt das Verbot aus Gründen des Brand-, Gebäude- und Personenschutzes. Durch große Menschenansammlungen in der Innenstadt sei die Verletzungsgefahr durch Böller und Raketen normalerweise entsprechend hoch. Außerdem seien die Gebäude in der Maximilianstraße und in den Seitengassen besonders brandempfindlich. Durch die geschlossene Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Feuer schnell auf andere Gebäude ausbreitet. Durch die dichte Bebauung und die engen Gassen sind die Häuser zudem für die Feuerwehr zum Teil schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden oder Dachterrassen, da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Nicht zuletzt befinden sich in der historischen Innenstadt zahlreiche Baudenkmäler, die vor Bränden geschützt werden sollten. Dazu kommt außerdem, dass beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern Feinstaub freigesetzt wird und viel Müll entsteht.

Stadt bittet um Rücksichtnahme auf Tiere

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung daraufhin, dass auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder-, Alten- und Pflegeheimen das Böällern nicht erlaubt ist. Die Bürger werden gebeten, auch in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof keine Feuerwerkskörper abzubrennen und Rücksicht auf den dortigen Tierbestand zu nehmen, der seit Jahren unter dem Lärm von Silvesterböllern zu leiden hat.

In diesem Bereich ist das Böllern verboten
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