Der Verteidiger von Alexander G. hat Revision gegen das Urteil des Coburger Landgerichts eingelegt. Der 38-Jährige wurde am vergangenen Freitag (19. September) wegen Mordes an der 40-jährigen Eva Maria H. zu einer lebenslangen Haft verurteilt. (Wir berichteten).
THW-Mitarbeiterin erdrosselt
Alexander G. und Eva Maria H. hatten sich über die gemeinsame Tätigkeit beim Technischen Hilfswerk (THW) kennengelernt. Am Abend des 30. November 2024 hat er die 40-Jährige in seine Wohnung in Coburg gelockt und die ahnungslose Frau dort noch im Flur mit einem zuvor zurechtgelegten Kabel von hinten zu Tode gewürgt. Anschließend soll der 38-Jährige die Getötete ins Schlafzimmer gebracht und sich auf dem Ehebett an der Leiche sexuell vergangen haben. Nach der Tat hat er die Leiche zunächst in einem Abstellraum der Wohnung versteckt und sie dann am Montag, dem 02. Dezember 2024, in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt.
Verteidiger legt Revision ein
Am Landgericht Coburg wurde der 38-Jährige wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte die Richterin Jana Hubner. Die Verteidigung forderte hingegen Totschlag und Störung der Totenruhe, zehn Jahre Haft und acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe. Der Verteidiger hat nun Revision eingelegt und damit die einwöchige Frist gewahrt. Begründet werden kann sie aber erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.