Mo., 11.02.2019 , 16:01 Uhr

Folgen der Trockenheit: Bäume in Bamberg müssen gefällt werden

Fällarbeiten werden heuer über dem Durchschnitt liegen

Der vergangene Hitze-Sommer hat auch in Bamberg seine Spuren hinterlassen, die nun sichtbar werden. Die wochenlange Trockenheit könnte nach Ansicht von Robert Neuberth (Leiter des Garten- und Friedhofsamtes) für eine höhere Ausfallquote im städtischen Baumbestand sorgen als in den vergangen Jahren. Wie sehr die Bäume und Sträucher tatsächlich unter den Folgen des Hitze-Sommers 2018 gelitten haben, wird nach Aussage von Neuberth erst beim frischen Austrieb im vollen Umfang sichtbar werden.

Arbeiten sollen bis Ende Februar abgeschlossen sein

Noch vor Beginn dieser Phase werden im Zuge der jährlichen Routinearbeiten in den kommenden Wochen deshalb diejenigen Gehölze beschnitten, die bereits abgestorben, von einem Umsturz gefährdet oder von Krankheiten befallen sind. Die Menge des Baumbeschnitts liegt laut Stadtverwaltung Bamberg wegen der Trockenheit des letzten Sommers voraussichtlich etwas über dem Durchschnitt. Die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Arbeiten sollen Ende Februar abgeschlossen sein.

Maßnahmen nicht nur der Pflege wegen

Dabei dienen die Maßnahmen nicht nur pflegerischen Aspekten. Die Stadt muss aus Rechtsgründen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Die Kommune ist dazu verpflichtet, dass die Bürgerinnen und Bürger sich sicher und gefahrlos auf öffentlichen Flächen bewegen können. Im Falle eines Weichholzwäldchens am Cherbonhof in Gaustadt gilt dies im besonderen Maße, da ein Bolzplatz in unmittelbarer Nähe liegt. Die Mitarbeiter des Gartenamtes werden mehrere Bäume kappen. Die alten Stämme sollen dann zügig neu austreiben. Der Beschnitt des Wäldchens am Cherbonhof und das Entfernen von Totholz dient der Regeneration, so Gartenamtsleiter Robert Neuberth: „Wir gehen sorgfältig und mit Bedacht vor. … Wir pflanzen pro Jahr mehr Gehölze als wir fällen“, so Neuberth abschließend.

Folgende Fällungen sind ebenfalls im Februar 2019 aus Verkehrssicherungsgründen unvermeidbar und zwingend notwendig:

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