Fr., 22.11.2024 , 12:10 Uhr

Oberfranken

Gefahr durch Messer und Schusswaffen: Bundespolizei erlässt Mitführverbote an bayerischen Bahnhöfen in der Vorweihnachtszeit

Oberfränkische Stationen nicht betroffen

Die Bundespolizeidirektion München erlässt temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Im Gespräch mit TV Oberfranken erklärte ein Sprecher der Polizei, weshalb von der im Verlauf der nächsten Tage in Kraft tretenden Maßnahme keine oberfränkischen Bahnhöfe betroffen sind.

Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügungen für mehrere bayerische Bahnhöfe

Wie aus der Meldung hervorgeht, erlässt die Bundespolizei für den Zeitraum ab 23. November, 09:00 Uhr bis zum 24. Dezember, 16:00 Uhr Allgemeinverfügungen für mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte sowie die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Keine Mitführverbote an oberfränkischen Bahnhöfen: Polizeisprecher begründet Entscheidung

Auf Nachfrage von TV Oberfranken, weshalb keine oberfränkischen Bahnhöfe wie etwa der Bamberger Bahnhof von der Maßnahme betroffen sind, erklärte ein Sprecher der Bundespolizei in München, dass die Entscheidung anhand einer Faktorbewertung der Sicherheitslage gefällt wurde: „Die Auswertung von Straftaten an bayerischen Bahnhöfen hat aus unserer Sicht ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit für eine größere Sicherheitsgefährdung in Oberfranken geringer ist als an anderen Standorten“.

Maßnahme gilt bis Heiligabend

Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt an den nachfolgenden Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu folgenden Zeiten:

 

 

Geltungsbereich umfasst alle Gebäudeteile von Bahnhöfen

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügungen umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Bei Verstoß drohen Zwangsgeld und Platzverweis

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und, unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

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