Mo, 01.03.2021 , 10:04 Uhr

Geflügelpest: Aufhebung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet bei Pottenstein

Geflügel muss im Bayreuther Land weiter „unter Dach“ gehalten werden

Das Landratsamt Bayreuth gab am Montag (01. März) bekannt, dass der aufgrund des Ausbruches der Geflügelpest (Wir berichteten!) in Pottenstein (Landkreis Bayreuth) angeordnete Sperrbezirk wie auch das Beobachtungsgebiet am Dienstag (02. März) aufgehoben werden. Damit dürfen auch Eier aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden, so die Behörde.

Aufstallpflicht gilt weiterhin

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpest bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die Aufstallpflicht in Stadt und Landkreis Bayreuth. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Laut Landratsamt ist auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung im Außenbereich möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können. Eine derartige Schutzvorrichtung muss seitlich etwa durch einen engmaschigen Draht gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Nach oben hin muss durch eine Abdeckung mit einer Plane verhindert werden, dass Vogelkot hereinfallen kann.

Diese Schutzmaßnahmen bleiben bestehen…

Wichtig sind auch strenge Hygienemaßnahmen wie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden, sowie regelmäßiges Händewaschen. Dazu gehören auch Futter-und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das Tränken mit Leitungswasser. Auf keinen Fall ist Oberflächen- oder Bachwasser zu verwenden.

 

Mit der Maßnahme, dass Geflügel weiterhin ‚unter Dach‘ gehalten werden muss, schützt nicht nur der einzelne Geflügelhalter seinen Bestand vor einem Geflügelpestausbruch und damit auch vor einer damit verbundenen Tötung, sondern er schützt auch alle Geflügelhalter in seinem Umkreis, da bei weiteren Geflügelpestausbrüchen erneut Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete angeordnet werden müssten. Die Nichteinhaltung der Aufstallpflicht kann somit für einen Geflügelhalter sehr teuer werden.

(Dr. Iris Fuchs, Fachbereichsleiterin für Veterinärwesen und Verbraucherschutz am Landratsamt Bayreuth)

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