Über eine „halsbrecherische Fahrt“ berichtet am Freitag (21. Oktober) die Polizei. Eine 33-Jährige aus dem Landkreis Coburg verursachte in Dörfles-Esbach einen Zusammenstoß mit einem weiteren Auto. Anstatt sich um den Unfall zu kümmern, fuhr sie weiter. Wenige Minuten später gefährdete sie in Coburg zwei Fußgänger. Der schnellen Reaktion der Fußgänger ist es zu verdanken, dass sie nicht weiter verletzt wurden.
33-Jährige verliert nach Zusammenstoß ihr Kennzeichen am Unfallort
Am vergangenen Donnerstagnachmittag befuhr die 33-Jährige mit ihrem Seat die Coburger Straße, wo sie nahezu ungebremst ins Autoheck eines vorausfahrenden 49-Jährigen aus Rödental fuhr. Beide Fahrzeuge wurden bei dem Zusammenstoß massiv beschädigt. Trotz des Frontschadens an ihrem Auto, setzte die 33-Jährige ihre Fahrt fort. Die Ermittlungen zur Unfallverursacherin gestaltete sich leicht, da ihr Kennzeichen noch an der Unfallstelle lag.
33-Jähriger fährt bei Rotlicht über Gehweg
Nur wenige Minuten später erreichte die Polizei die Mitteilung, dass eine Autofahrerin in der Bahnhofstraße bei Rotlicht eine Ampel über den Gehweg umfuhr. Dort gefährdete sie zwei Fußgänger. Der 73-jährige Rentner und seine Frau konnten sich durch einen Schritt zurück vom Auto retten. Auch hier hielt die Autofahrerin nicht an, sondern fuhr in Richtung Hindenburgstraße weiter.
33-Jähriger ist weder alkoholisiert noch steht sie unter Drogen
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Unfall in Dörfles-Esbach und die Gefährdung der beiden Fußgänger in Coburg von der 33-Jährigen verursacht wurden. Kurz nach den Vorfällen stellte sie sich selbst bei der Polizei. Die 33-Jährige war weder alkoholisiert noch stand sie unter Drogen. Eine schlüssige Erklärung für die Unfallflucht und die Fahrt über den Gehweg konnte sie nicht abgeben.
Muss 33-Jährige ihren Führerschein abgeben?
Gegen die 33-Jährige wird wegen Unfallflucht sowie Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft und die Fahrerlaubnisbehörde überprüfen, ob sie ihren Führerschein abgeben muss. Der Schaden beim ersten Unfall liegt bei mindestens 10.000 Euro.