Das Parkhaus am Kulmbacher Klinikum kann endlich gebaut werden: Der Bayerische Verwaltungsgerichthof in München bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Der Antrag auf Berufung ohne mündliche Verhandlung wurde abgelehnt. Damit herrscht sofort Baurecht.
Entwurf mit 158 Stellplätzen ausgearbeitet
Seit 2011 hatten sich die Verantwortlichen des Klinikums mit einer weiteren Parkgarage beschäftigt. Ein erster Vorschlag unterhalb der Wendeschleife wurde beklagt und erwies sich als nicht umsetzbar. Bei der anschließend entwickelten Alternative wurden Anregungen und Bedenken der Anwohner eingearbeitet. Der Zweckverband mit den Vorsitzenden Klaus Peter Söllner (Landrat) und Henry Schramm (Oberbürgermeister) entschied sich einstimmig für einen Entwurf mit 158 Stellplätzen. Dieser passt sich entlang der Albert-Schweitzer-Straße in den Hang ein. Der Vorschlag sieht weiterhin eine Holzverkleidung samt Begrünung vor.
Baugenehmigung bereits 2013 erteilt
Im Juni 2013 erteilte der Stadtrat der Stadt Kulmbach dem Vorhaben die Baugenehmigung. Diese wurde von einer Anwohnerpartei erneut beklagt. Im Dezember 2013 wies das Bayerische Verwaltungsgericht in Bayreuth die Klage ab. Die Kläger gingen in Berufung. Nun sprach der Bayerische Verwaltungsgerichthof ein Machtwort.
OB Schramm freut sich über die Entscheidung
Henry Schramm: „Ich freue mich sehr, dass das lange Warten nun ein Ende hat. Jeder weiß, wie dringend nötig die zusätzlichen Parkplätze sind… Das sind wir unseren Patienten und Mitarbeitern schuldig.“