Ein vermeintliches Jobangebot über Facebook hat für einen 26-Jährigen vor dem Amtsgericht Kulmbach ein teures Nachspiel. Der Mann wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von gut 3000 Euro verurteilt. Zudem muss er den Geschädigten mehr als 3600 Euro erstatten. In dem Fall wurde der junge Mann selbst Opfer einer Betrugsmasche – und zugleich zum Beteiligten an der Straftat.
Privatkonto für Geldtransfer zur Verfügung gestellt
Der 26-Jährige war über eine Stellenanzeige auf Facebook auf das Angebot aufmerksam geworden. Nach einer schnellen Zusage erhielt er einen Arbeitsvertrag. Doch statt der versprochenen Tätigkeit sollte er Geldbeträge auf seinem privaten Bankkonto entgegennehmen und anschließend an andere Konten weiterleiten.
„Erlöse“ aus Ebay-Betrug
Wie sich herausstellte, stammte das Geld von Ebay-Käufern, die ihre bestellte Ware nie erhalten hatten. Die Überweisungen waren somit Teil eines Betrugs, bei dem der Angeklagte als Geldmittler eingesetzt wurde.
Von Hintergründen nichts gewusst
Vor Gericht beteuerte der Mann, von den kriminellen Hintergründen nichts gewusst zu haben. Nach längerer Arbeitslosigkeit sei er froh gewesen, so schnell eine Zusage für eine Stelle erhalten zu haben. Nach eigenen Angaben habe er sich bei seinem vermeintlichen Vorgesetzten sogar rückversichert.
Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche
Das Gericht verurteilte ihn dennoch wegen leichtfertiger Geldwäsche. Neben der Geldstrafe muss er auch für den entstandenen finanziellen Schaden aufkommen.
Warnung der Polizei
Die Polizei warnt deshalb ausdrücklich davor, das eigene Konto für Überweisungen fremder Personen zur Verfügung zu stellen. Wer Geld für unbekannte Dritte entgegennimmt und weiterleitet, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.