„Ein Antrag zur Stellungnahme zu einem Antrag“ – so könnte man den achten Prozesstag am Dienstag (19. Mai) im Verfahren gegen den ehemaligen Bamberger Chefarzt der Gefäßchirurgie, Heinz W., zusammenfassen. W. muss sich wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und anderer Vergehen verantworten.
Der Sachverständige Dieter Patzelt musste nach dem letzten Termin Stellung zu einem Befangenheitsantrag beziehen. Auf seine Antwort reagierte die Verteidigung von Heinz W. heute mit einem erneuten Antrag. Der Gutachter gehe aus Sicht des Angeklagten nicht von einer so genannten Null-Hypothese aus. Er bewerte die Bilder, die Heinz W von sedierten Frauen gemacht haben soll, nicht mit der Möglichkeit, dass diese einen medizinischen Hintergrund haben könnten. Wegen des erneuten Antrags gab es im Gerichtssaal Diskussionen und mehrere Unterbrechungen. Somit endete der heutige Prozesstag bereits in den Mittagsstunden. Am Donnerstag (21. Mai) wird der Prozess fortgesetzt.