Ab dem Dienstag (11. Mai) treten im Landkreis Wunsiedel einige Lockerungen in Kraft, nachdem die 7-Tage-Inzidenz am vergangen Sonntag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 lag. Einige Öffnungsschritte erfolgen nicht automatisch und müssen zunächst vom Landkreis beim Gesundheitsministerium in Bayern (kurz: LGL) beantragt werden. Davon betroffen sind folgende Bereiche: Außengastronomie, Kinos, Theater, Konzerte, Opernhäuser sowie Sport für Erwachsene. Dazu zählt der Kontaktsport im Freien und der kontraktfreie Sport im Innenbereich.
Lockerungen für Gastro, Kulturbetriebe und Sport müssen genehmigt werden
Der Landkreis wird morgen am Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken und dem LGL vorlegen. Die Genehmigung des Ministeriums erfolgt frühestens am kommenden Mittwoch. Somit könnten weitere Öffnungsschritte für die Gastro, Kulturbetriebe und den Sport ab dem Donnerstag (13. Mai) erfolgen.
Bereich Schulen:
An den Schulen findet in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht oder Wechselunterricht statt, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht ist nur erlaubt, wenn diese sich zweimal wöchentlich gegen das Coronavirus testen lassen.
Bereich Tagesbetreuungsangebote für Kinder:
Der Öffnung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist erlaubt, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Bereich Kontaktbeschränkungen:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, gestattet.
Bereich Ausgangssperre:
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft ist demnach von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr des Folgetags erlaubt. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ebenso ohne zeitliche Beschränkung erlaubt.
Bereich Handel:
Die Öffnung von Ladengeschäften ist für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Dabei muss kein negativer Covid-Test vorgewiesen werden.
Bereich Körpernahe Dienstleistungen:
Die Ausübung und Inanspruchnahme von sogenannten körpernahen Dienstleistungen (zum Beispiel: Tattoostudios, Kosmetikstudios und mehr) ist mit vorheriger Terminreservierung zulässig. Die Vorlage eines negativen Tests ist nicht nötig.
Bereich Sport:
Im Bereich der Sportausübung und der praktischen Sportausbildung ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Bereich Außerschulische Bildung und Musikschulen:
Die Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz sowie vergleichbare Angebote anderer Träger und sonstige außerschulische Bildungsangebote wie Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform zulässig.
Bereich Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen.
Die aktuellen Coronazahlen für den Landkreis Wunsiedel:
(Stand: 10. Mai 2021)