Mi, 09.12.2015 , 11:10 Uhr

Oberfranken: 78 Millionen Euro aus Investitionsgesetz

Der Bund hat mit dem Kommunalinvestitionsfördergesetz ein Instrument zur Unterstützung von Kommunen eingerichtet, die trotz Eigenbemühungen und Sparanstrengungen wichtige Investitionen nicht mehr durchführen können. Von den rund 3,5 Milliarden Euro, die der Bund zur Verfügung stellt, fließen etwa 290 Millionen nach Bayern. Oberfranken erhält davon 77,8 Millionen Euro.

Beirat der Regierung mit der Umsetzung betreut

Mit der Umsetzung in Oberfranken ist die Regierung von Oberfranken betraut. Um die Auswahl der Förderprojekte zu begleiten, wird nun ein Beirat hinzugezogen. „Wir wollen die Entscheidungen im Konsens mit den regionalen kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern der von den geförderten Maßnahmen berührten Fachbereiche treffen“, so Regierungspräsident Wilhelm Wenning.

Mitglieder des Beirates

Dem Beirat gehören Bezirkstagspräsident Günther Denzler sowie als Vertreter des Landkreis-, Städte- bzw. Gemeindetags Landrat Karl Döhler aus Wunsiedel, Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe aus Bayreuth, Bürgermeister Frank Rebhan aus Neustadt bei Coburg und Bürgermeister Egon Herrmann aus Weißenbrunn an. Vertreten sind auch die Direktion für Ländliche Entwicklung, das Landesamt für Denkmalpflege und das Zentrum Bayern für Familie und Soziales.

Verteilung der Gelder über Schlüsselsystem

Der Beirat folgte dem Vorschlag der Regierung von Oberfranken, die Fördermittel nach einem bereits von Bund und Land praktizierten Schlüsselsystem auf die Kommunen der Landkreise zu verteilen. Diese Schlüssel berücksichtigen die Anzahl der antragsberechtigten Kommunen in einem Landkreis und die Anzahl der Kommunen, die zum „Raum mit erhöhtem Handlungsbedarf“ zählen. Auch die kreisfreien Städte sind in der Aufteilung mit bedacht. Die Antragsberechtigung von Kommunen hängt unter anderem auch von ihrer Finanzkraft, ihrer Verschuldung, dem Erhalt von Stabilisierungshilfen oder von einem negativen Ergebnis im Saldo der freien Finanzspanne ab.

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