Do., 18.12.2025 , 13:09 Uhr

Oberfranken

Oberfranken: Großangelegte Durchsuchungen nach illegalem Verkauf von Feuerwerkskörpern

Pyrotechnikverkäufer (35) aus Oberfranken steht im Fokus der Ermittler

Nachdem Jugendliche bereits im November 2024 im Raum Bamberg mit unerlaubten sowie erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern angetroffen worden waren, nahmen die Kriminalpolizeien Bamberg und Bayreuth unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Bayreuth die Ermittlungen auf. Diese führten am Mittwoch, dem 17. Dezember, zu einer großangelegten Durchsuchungsaktion in Oberfranken. Im Fokus der Ermittler stand ein 35-jähriger, tatverdächtiger Pyrotechnikverkäufer aus der Region.

Kriminalpolizei durchsucht zehn Objekte – in sieben Objekten werden illegale Feuerwerkskörper gefunden

Der 35-Jährige wird verdächtigt, erlaubnispflichtiges Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 an Privatpersonen ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft zu haben. Im Zuge der Ermittlungen identifizierten die Beamten mehrere mutmaßliche Abnehmer des illegal vertriebenen Feuerwerks. Am Mittwoch, dem 17. Dezember, durchsuchten Einsatzkräfte der Kriminalpolizeien Bamberg und Bayreuth daraufhin insgesamt zehn Objekte in Oberfranken. In sieben Objekten stellten die Beamten Feuerwerkskörper der genannten, erlaubnispflichtigen Kategorien sicher. Zudem fanden sie Feuerwerk ohne die erforderliche CE-Kennzeichnung.

Polizei warnt vor illegalen oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor der Nutzung illegaler oder nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Bei unsachgemäßer Handhabung besteht eine erhebliche Gefahr schwerster Verletzungen. In einzelnen Fällen kann der Umgang mit solchen pyrotechnischen Gegenständen lebensgefährlich sein. Insbesondere rund um Silvester kommt es immer wieder zu folgenschweren Unfällen.

Verkäufer (35) sowie Käufer müssen sich strafrechtlich verantworten

Der mutmaßliche 35-jährige Verkäufer sowie die mutmaßlichen Käufer des illegalen Feuerwerks müssen sich nun wegen eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz strafrechtlich verantworten.

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