Mo., 17.11.2025 , 12:05 Uhr

Landkreis Wunsiedel

Schmuggler gehen in Schirnding ins Netz: Der "Böllertourismus" beginnt wieder

Die Bundespolizei zieht hunderte von Feuerwerkskörpern aus dem Verkehr

Zum Jahreswechsel nimmt traditionell auch der Schmuggel von Feuerwerkskörpern aus Tschechien zu. Das zeigte sich erneut am vergangenen Wochenende bei den wieder eingeführten Grenzkontrollen am ehemaligen Übergang Schirnding.

Keine Einfuhrerlaubnis für Blitzknallsatz 

Den Auftakt bildete am Samstag (15. November) gegen 15:45 Uhr ein 18-jähriger Pole. In seinem Kofferraum fanden die Beamten mutmaßlich falsch deklarierte Böller der Kategorie F2. Zwar sind diese grundsätzlich erlaubt, sie enthielten jedoch einen Blitzknallsatz – und sind damit verboten. Nur rund 30 Minuten später kontrollierten die Einsatzkräfte einen 26-jährigen Rumänen, der Feuerwerkskörper der Kategorie F4 (DUM BUM) ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz einführen wollte. Am Sonntagabend (16. November) gegen 19 Uhr gingen den Fahndern zwei Deutsche im Alter von 22 und 23 Jahren ins Netz. Auch sie hatten mehrere Böller der Marke DUM BUM (Kategorie F4) aus Tschechien mitgebracht, jedoch ohne die notwendige Erlaubnis.

Über 700 DUM-BUM-Böller und sieben Kilogramm Sprengmasse

Die größten Mengen sichergestellter Pyrotechnik stellten die Beamten bei zwei Niederländern im Alter von 20 und 24 Jahren fest. Beide gaben zunächst an, nur Zigaretten, aber keinerlei verbotene Artikel dabeizuhaben. Schon beim ersten Blick in den Laderaum entdeckten die Kontrolleure jedoch eine Reisetasche mit über 700 DUM-BUM-Böllern. Eine gründlichere Durchsuchung brachte weitere, teils gut versteckte erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper mit einer Nettosprengmasse von mehr als sieben Kilogramm zum Vorschein.

Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen 

In allen Fällen wurden die Böller beschlagnahmt. Die Betroffenen müssen nun mit erheblichen Konsequenzen rechnen: Gegen sie wird wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Bei einer solchen Straftat drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen; zudem müssen die Beschuldigten für die Entsorgung der illegalen Pyrotechnik aufkommen.

Polizei warnt vor Risiko für die Gesundheit 

Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt ausdrücklich vor der Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Neben möglichen Strafen und Kosten stellen diese Produkte ein hohes Risiko für die eigene Gesundheit dar, weil sie oft unkontrolliert zünden und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

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