Mi., 20.03.2024 , 12:53 Uhr

Bayern

Schulen & Behörden: "Ausdrücklich unzulässig" - Bayern beschließt Verbot der Gendersprache!

TVO-Umfrage / Sternchen, Unterstriche oder Doppelpunkte sind Geschichte

Kein Sternchen! Kein Doppelpunkt! Kein Unterstrich! Sogenannte Wortbindungszeichen sind in Bayern ab sofort unzulässig. Das beschloss das Bayerische Kabinett in München am Dienstag (19. März) Ein Erfolg für Ministerpräsident Markus Söder, der sich gegen die Gendersprache stellte. TVO-Umfrage: Ist dies die richtige Entscheidung? Machen Sie mit bei unserer Umfrage (siehe unten)!

Gendersprache "ausdrücklich verboten"

Wie in München nun beschlossen wurde, ist an Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen die Gendersprache unzulässig und damit ausdrücklich verboten! Der Ministerrat beschloss dazu eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die
Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Diese verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde nun klarstellend ergänzt.

 

Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.

(Wortlaut des Bayerischen Ministerrats)

 

Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung nicht empfohlen

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren Mitte Dezember 2023 mit einem Beschluss nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen, so der Ministerrat in der Begründung.

 

Für uns eine klare Botschaft - Sprache muss klar und verständlich sein.

(Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei)

 

Lehrerinnen und Lehrer müssen sich an die Vorgaben halten

Herrmann stellte klar, das sich die Lehrerinnen und Lehrer an die getroffenen Vorgaben halten müssen. Dies gilt für die externe und interne Kommunikation. Zudem, so der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, soll sich niemand benachteiligt fühlen, der auf die Gendersprache verzichtet. Das Kultusministerium wird jetzt die Bildungseinrichtungen im Freistaat über die präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren.

TVO-Umfrage

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