Die Einfuhr verbotener Feuerwerkskörper nach Deutschland kann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Trotzdem werden illegale Feuerwerkskörper im Ausland gekauft. Deshalb kontrolliert die Polizei kurz vor Silvester verstärkt im Grenzgebiet, mit Erfolg. Gleich zweimal innerhalb kurzer Zeit stellten die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb am Donnerstagnachmittag (29. Dezember) Personen fest, die verbotene Feuerwerkskörper aus Tschechien eingeführt haben.
Bundespolizei findet verbotene Pyrotechnik
Zuerst gingen zwei junge Männer aus Stuttgart den Bundespolizisten ins Netz. Sie führten vier Kilogramm an verbotenen Böllern ein. Bei einer Gruppe aus Thüringen stellten dann die Fahnder kurze Zeit später rund fünf Kilogramm fest. Beide Gruppen hatten sich während einer Tagesfahrt nach Tschechien mit der verbotenen Pyrotechnik eingedeckt.
Hohe Strafen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Die Selber Bundespolizisten stellten die illegal eingeführten Böller sicher und brachten die verbotene Einfuhr der extrem gefährlichen Feuerwerkskörper zur Anzeige. Der Gesetzgeber hat als Sanktionen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Zudem werden den Verursachern auch die Kosten für die Vernichtung der brisanten Fracht in Rechnung gestellt.
Warnung vor Gefahren
Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt regelmäßig vor der Einfuhr der nicht zugelassenen Feuerwerkskörper, da neben den empfindlichen Strafen und Kosten auch erhebliche Verletzungsgefahren bestehen. Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 ist nur pyrotechnisch geschultes Fachpersonal gedacht, keinesfalls für das Abbrennen durch Laien.