Di., 22.08.2023 , 11:05 Uhr

Landkreis Wunsiedel

Selb / Waldsassen: Rund 700 verbotene Feuerwerkskörper sichergestellt

Drei Fahrzeugkontrollen enden für Zollbeamte mehr als erfolgreich

Bei Kontrollen von Autos bei Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth; Oberpfalz) fielen den Zollbeamten aus Selb (Landkreis Wunsiedel) mehrfach verbotene Feuerwerkskörper in die Hände. Innerhalb kurzer Zeit stellten die Beamten rund 700 Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sicher und leiteten entsprechende Strafverfahren ein, so das Hauptzollamt Regensburg am Dienstag (22. August).

Feuerwerkskörper über die Grenze schmuggeln geht schief

Zunächst kontrollierten die Beamten ein aus der Tschechischen Republik kommendes Auto. Auf Nachfrage gaben die beiden Fahrzeuginsassen zunächst an, Feuerwerkskörper im Nachbarland gekauft zu haben und übergaben den Zöllnern eine Packung mit 20 Feuerwerkskörper der Kategorie F4. Im Fußraum hinter dem Fahrersitz fanden die Beamten aber weitere 60 Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4. Weitere 30 Stück lagen außerdem im Ablagefach des Beifahrersitzes.

Über 200 illegale Feuerwerkskörper und weitere verbotene Gegenstände im Auto

Gleich 230 Stück verbotene, pyrotechnische Gegenstände befanden sich im Kofferraum eines Fahrzeugs, das die Selber Zöllner, ebenfalls nahe Walsassen, kontrollierten. Außerdem führte der Pkw-Fahrer noch fünf Elektro-Impuls-Geräte sowie einen Wurfstern mit sich. Ebenfalls über 200 Stück Feuerwerkskörper versuchten drei Reisende nach Deutschland einzuschmuggeln. Auch sie wurden dabei aber von den Zöllnern erwischt. Die Selber Beamten stellten so innerhalb kurzer Zeit rund 700 Stück verbotene Feuerwerkskörper sicher und leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Keiner der Beschuldigten konnte die erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 vorlegen.

Das bedeuten die Kategorien

Handelsübliches Silvesterfeuerwerk („Kleinfeuerwerk“) fällt unter die Kategorie F2. Die Kategorie F3 bezeichnet Mittelfeuerwerk. Um dieses kaufen und verwenden zu dürfen, ist eine Erlaubnis nach §7 und / oder §27 des Sprengstoffgesetztes oder einen Befähigungsschein nach §20 SprengG nötig. Selbiges gilt auch für Großfeuerwerk der Kategorie F4. Darunter fallen Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. Sie dürfen nur von Personen mit Fachkundenachweis verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Zylinder- und Kugelbomben, als auch große Raketen und Batterien. Das Mindestalter für Erwerb und Nutzung beträgt außerdem 21 statt 18 Jahre.

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