Das Amtsgericht Hof hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Hintergrund sind Verstöße wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 214 Fällen.
Familienangehörige zum Schein angestellt
Den Entscheidungen gingen umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg voraus. Die Ermittler konnten nachweisen, dass das Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg gezieltes sogenanntes „Lohnsplitting“ betrieben hatte. Dabei wurden Familienangehörige formal als geringfügig Beschäftigte angemeldet, obwohl diese in mehreren Fällen tatsächlich keine Arbeitsleistung für das Unternehmen erbrachten. Ziel war es, tatsächliche Beschäftigungsverhältnisse sowie Lohnzahlungen zu verschleiern.
„Freie Mitarbeiter“ sind keine
Darüber hinaus setzte das Unternehmen zahlreiche „freie Mitarbeiter“ ein, die nach Prüfung der Deutschen Rentenversicherung jedoch als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einzustufen waren. Durch diese Praxis wurden Sozialabgaben in erheblichem Umfang nicht ordnungsgemäß abgeführt.
Über 1.700 Seiten Aktenmaterial ausgewertet
Der durch die rechtswidrigen Handlungen entstandene Schaden für die Sozialkassen wird auf rund 277.850 Euro geschätzt. Die Komplexität des Falls spiegelte sich auch im Umfang der Ermittlungen wider: Über 1.700 Seiten Aktenmaterial sowie neun Beweisordner wurden ausgewertet.
Hohe Geldstrafen für die Täter
Das Amtsgericht folgte den Ausführungen der Ermittlungsbehörden und verhängte gegen die Verantwortlichen Geldstrafen in Höhe von jeweils 360 Tagessätzen. Die Strafen belaufen sich auf eine Gesamtsumme von 222.480 Euro.
Der Fall zeigt: Wir schauen in allen Branchen ganz genau hin. Wer den Sozialkassen durch solche Taktiken unrechtmäßig Beiträge vorenthält, schadet der Allgemeinheit und muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Benedikt Danz, Pressesprecher Hauptzollamt Schweinfurt